Abmahnung wegen Filesharing erhalten?

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Unser Beratungsangebot ist zugeschnitten auf die Anforderungen von Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmern.

Wurden Sie wegen File-Sharing abgemahnt? Wirft man Ihnen vor, dass Ihr Internet-Zugang genutzt wurde zum Download bzw. Upload von Filmen, Musik (mp3), Hörbuch oder Software mittels einer peer-to-peer (p2p) - Tauschbörsen-Software wie uTorrent, BitTorrent / Bit Torrent, eMule, eDonkey, Gnutella ?

Sind Sie Betroffener einer aktuellen Abmahnwelle? Fordert man Sie wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung binnen kurzer Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, verbunden mit hoher Kostenforderung?

Wird die Gegenseite durch FROMMER LEGAL vertreten?

Einschlägige Erfahrung mit Abmahnungen wegen Filesharing (FROMMER LEGAL als Gegnervertreter) ist vorhanden.

Eine gute Darstellung der Funktionsweise von Filesharing-Programmen finden Sie unter www.abmahnung.org/filesharing-programme (Link zu externer Website: der Verweis erfolgt ausschließlich hinsichtlich der technischen Informationen zur Funktionsweise von Filesharing-Programmen, nicht aber im Hinblick auf etwaige rechtliche Informationen, Wertungen und Meinungen unter www.abmahnung.org).

WICHTIGER HINWEIS: Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist die unverzügliche rechtliche Prüfung innerhalb der gesetzten Frist dringend empfohlen, da immer das Risiko besteht, dass nach Fristablauf seitens des Abmahnenden eine gerichtliche einstweilige Verfügung beantragt oder eine gerichtliche Unterlassungsklage erhoben wird, was zu erheblichen Mehrkosten für den Abgemahnten  führen kann.


Kurzfristiger Termin zur Erstberatung ist in der Regel möglich.

Sie erhalten detaillierte Informationen zur Rechtslage und Hinweise für die nächsten rechtlichen Schritte, z.B. wie eine modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren ist.

Unser Schwerpunkt liegt in Beratung und außergerichtlicher Vertretung.

 

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