Neues Abmahnrisiko wegen ungenügender Widerrufsbelehrung bei eBay – Muster-Widerrufsbelehrung ungeeignet

Neues Abmahnrisiko wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

[15.01.2007] Unternehmerisch handelnden eBay-Händlern droht eine neue Abmahnwelle wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Bei eBay gibt es immer noch Unternehmen, die ihre Käufer auf ein 14-tägiges Widerrufsrecht hinweisen. Das Kammergericht Berlin hat erneut klargestellt, dass eine solche Widerrufsbelehrung falsch ist. Die Widerrufsfrist beträgt nach Ansicht des Kammergerichts einen Monat. Außerdem ist nach Ansicht des Kammergerichts Berlin die vom Bundesjustizministerium entworfene Muster-Widerrufsbelehrung nicht als Widerrufsbelehrung bei eBay-Verkäufen geeignet.

Das Kammergericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 05. Dezember 2006 erneut darauf hingewiesen, dass die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen im Rahmen von eBay-Verkäufen einen Monat betrage, worauf der unternehmerisch handelnde eBay-Verkäufer auch hinzuweisen habe. Das Gericht bestätigt damit seine Entscheidung vom 18. Juli 2006 (Az. 5 W 156/06). Nach Auffassung des Kammergerichts Berlin erfüllt eine Online-Belehrung im Rahmen der Angebotsbeschreibung bei eBay-Verkäufen nicht die Anforderungen der gesetzlich vorgeschriebenen Textform (siehe hierzu Microsoft-Mittelstands-Newsletter Ausgabe Oktober 2006).

Das Kammergericht Berlin erklärt nun darüber hinaus, dass es im Rahmen von eBay-Verkäufen nicht ausreiche, die vom Bundesjustizministerium im Rahmen der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) veröffentlichte Muster-Widerrufsbelehrung als Vorlage zu nehmen und hier als Widerrufsfrist einen Monat einzutragen.

Denn in der Muster-Widerrufsbelehrung heißt es, dass die Widerrufsfrist frühestens mit „Erhalt dieser Belehrung“ beginne. Bei Verwendung dieser Formulierung im Rahmen von eBay-Verkäufen gehe der Käufer daher fälschlich davon aus, dass die Widerrufsfrist mit dieser Online-Belehrung beginne. Das Kammergericht Berlin ist jedoch der Auffassung, dass die Widerrufsfrist frühestens mit Erhalt einer in Textform mitgeteilten Widerrufsbelehrung, zum Beispiel im Rahmen einer nachfolgenden E-Mail, beginnt. Also werde der Käufer über den wahren Beginn der Widerrufsfrist in die Irre geführt.

Die aktuelle Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Widerrufsbelehrung betrifft vor allem die über 20.000 unternehmerisch handelnden eBay-Händler, darunter auch die Vielzahl mittelständischer Unternehmen, die eBay als Vertriebsweg nutzen.

Diese Rechtsprechung zur Widerrufsbelehrung dürfte, abhängig von der jeweiligen Shop-Gestaltung, auch auf andere Online-Shops übertragbar sein.

[TIPP] Geben Sie bei unternehmerischem Handeln über eBay immer eine Widerrufsfrist von einem Monat an. Teilen Sie hierbei mit, dass diese Frist frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung zu laufen beginnt.

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 5. Dezember 2006 - Az. 5 W 295/06

Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin im Volltext: Belehrung über Dauer und Beginn der Widerrufsfrist bei Verkäufen über eBay  finden Sie hier.

 

Dieser Rechtstipp der Anwaltskanzlei Dr. Ricke, Berlin, ist erstmalig erschienen in der Ausgabe 01-2007 des Mittelstand-Newsletters von Microsoft.

 

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