Forenhaftung: Bundesgerichtshof verschärft Haftung des Betreibers eines Meinungsforums im Internet

Forenhaftung: Bundesgerichtshof verschärft Haftung des Betreibers  eines Meinungsforums im Internet

[15.04.2007] Betreiber von Foren im Internet haften nach Auffassung des Bundesgerichtshofs für ehrverletzende Beiträge von Nutzern selbst dann, wenn die Identität des Verfassers der unzulässigen Schmähkritik bekannt ist. Damit verschärft der Bundesgerichtshof die Haftung von Forenbetreibern.

Der Bundesgerichtshof hatte sich in seinem Urteil vom 27. März 2007 mit der Frage auseinander zu setzen, ob die Betreiber von Internetforen auch dann für ehrverletzende Beiträge der Nutzer des Forums haften, wenn dem in seiner Ehre Verletzten die Identität des Verfassers der unzulässigen Schmähkritik bekannt ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entgegen der Vorinstanz bejaht. Denn der in seiner Ehre Verletzte habe in diesem Fall die Wahl, ob er gegen den eigentlichen Urheber oder den Forenbetreiber vorgehe. Allerdings sei der Forenbetreiber grundsätzlich nicht verpflichtet, das Forum auf rechtswidrige Beiträge zu überwachen. Spätestens dann aber, wenn er von den rechtswidrigen Inhalten des Forums Kenntnis erlangt habe, müsse er unverzüglich handeln und die unzulässigen Inhalte entfernen.

Dieses Urteil betrifft insbesondere die vielen Handels- und Dienstleistungsportale des Mittelstands im Internet, die Bewertungssysteme anbieten, in welchen Nutzer die Leistungen und Angebote Dritter bewerten können.

[TIPP] Achten Sie beim Betrieb Ihres Forums darauf, Beiträge Dritter, die Rechtsverstöße beinhalten könnten, nach Kenntniserlangung schnellstmöglich zu entfernen, selbst wenn die Identität der Person, die den Beitrag verfasst hat, offengelegt ist.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. März 2007 - Az. VI ZR 101/06

Das Urteil des Gerichts finden Sie hier.

 

 

Dieser Rechtstipp der Anwaltskanzlei Dr. Ricke, Berlin, ist erstmalig erschienen in der Ausgabe 04-2007 des Mittelstand-Newsletters von Microsoft.

 

Haftungshinweis


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