Forenhaftung: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg gibt Hinweise für die Wahrnehmung der Prüfungspflicht

Forenhaftung: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg gibt Hinweise für die Wahrnehmung der Prüfungspflicht

[15.05.2008] Betreiber von Foren im Internet haften für Inhalte Dritter nach herrschender Meinung dann, wenn sie zumutbare Prüfungspflichten verletzt haben. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat nunmehr Tipps für die Wahrnehmung dieser Prüfungspflicht gegeben.

In seinem Urteil vom 26. September 2007 (Az. 5 U 165/06) hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg zu entscheiden, ob und inwieweit der Betreiber einer Website, auf welche Nutzer Kochrezepte und entsprechende Fotos hochladen konnten, für diese Inhalte verantwortlich sei. Anlass des Rechtsstreits war das Hochladen eines Fotos, welches nicht vom Nutzer, sondern von einem Dritten stammte und an welchem der Nutzer keinerlei Rechte besaß. Da die Rezepte in das redaktionelle Angebot des Website- und Forumbetreibers integriert waren, ließ das Gericht den Forumsbetreiber wie für eigene Inhalte in der Form des Zu-Eigen-Machens fremder Inhalte haften, und zwar nicht nur als Störer auf Unterlassung, sondern sogar auf Schadensersatz. In diesem Zusammenhang führte das Gericht aus (auch wenn dies nicht streitentscheidend war), wie der Forumsbetreiber möglicherweise seinen Prüfungspflichten hätte Genüge tun können. Das Gericht schlug beispielsweise vor, dass der Forumsbetreiber vom Nutzer jeweils verlangen könnte, konkret mitzuteilen, wann das jeweilige Foto von welcher Person  (gegebenenfalls mit Anschrift und Kameratyp) hergestellt worden sei. Das Einstellen von Bildern, die danach nicht von dem Nutzer selbst erstellt worden seien, solle abgelehnt werden, weil insoweit eine wirksame Rechteinhaberschaft bzw. Rechteübertragung nicht verlässlich nachvollziehbar sei. Auch könne ein weiterer wirksamer Schutz sein, dass Nutzer Fotos nicht unter einem Pseudonym hochladen dürften.

Dieses Urteil betrifft insbesondere auch die vielen Web 2.0. – Portale, die fremde Inhalte als eigene redaktionelle Angebote nutzen.

[TIPP] Auch wenn die vorstehenden Hinweise des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg nicht streitentscheidend waren, stellen sie wohl den Mindeststandard bei der Wahrnehmung von Prüfungspflichten eines Forumsbetreibers dar.

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 26. September 2007 - Az. 5 U 165/06

Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg finden Sie hier.

 

 
Dieser Rechtstipp der Anwaltskanzlei Dr. Ricke, Berlin, ist erstmalig erschienen in der Ausgabe 05-2008 des Mittelstand-Newsletters von Microsoft.

 

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