Anbieterkennzeichnung

Medienrecht

Die Anbieterkennzeichnung bei Veröffentlichungen im Internet ist das Pendant zum Impressum. Es besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung. Verpflichtende Angaben sind wie auch beim Impressum  z.B. Name, Anschrift, Rechtsform und gegebenenfalls Register. Zusätzlich muss bei der Anbieterkennzeichnung z.B. auch eine schnelle elektronische Kommunikation ermöglicht werden.

 

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