Kaufmann

Medienrecht

Gem. § 1 Abs. 1 HGB ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, Kaufmann. Daneben gibt es noch einige andere Rechtsgründe im HGB, die eine Kaufmannseigenschaft begründen können, wie etwa eine Eintragung im Handelsregister (Kannkaufmann) oder ein entsprechendes Auftreten im Geschäftsverkehr (Scheinkaufmann). Für den Kaufmann gelten neben den Normen des BGB auch die  Spezialnormen des HGB, die ihm besondere Rechte und Pflichten gewähren bzw. auferlegen.

 

 

Ähnliche Begriffe zu Kaufmann

Eingetragener Kaufmann
Gewerbe
Handelsgesetzbuch
Handelsregister  

 

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