Kunstfreiheit

Medienrecht

Die Kunstfreiheit ist ein in Art. 5 III GG verankertes Grundrecht. Sie schützt sowohl die künstlerische Betätigung (Werkbereich), als auch die Verbreitung des Kunstwerks (Wirkbereich). Das Bundesverfassungsgericht legt den Begriff „Kunst“ weit aus, so dass nicht nur herkömmliche Kunstformen wie Malerei, Literatur und Musik geschützt werden, sondern alle schöpferischen Gestaltungen, die aufgrund ihres mannigfaltigem Aussagegehalts der Interpretation zugänglich sind ( sog. „offener Kunstbegriff“; BVerfGE 67, 213, 226 f.). Die Kunstfreiheit darf durch kein Gesetz eingeschränkt werden und findet ihre Grenzen lediglich in den Grundrechten anderer, etwa dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

 

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