Minderung

Medienrecht

Die Minderung ist ein Gewährleistungsrecht im Falle einer mangelhaften Leistung bei einem gegenseitigen Vertrag. Durch eine Minderung kann die geschuldete Gegenleistung um den Betrag herabgesetzt werden, um den der Wert der mangelhaften Leistung von dem einer mangelfreien Leistung abweicht. So muss im Kaufrecht im Falle eines Mangels der Kaufsache nur der Kaufpreis gezahlt werden, den die Sache im mangelhaften Zustand wert ist. Ein Minderungsrecht besteht auch im Mietrecht und im Werkvertragsrecht.

 

 

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Abmahnung
Rücktritt
Schadensersatz

  

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