Öffentliches Recht

Medienrecht

Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger oder einzelner Staatsorgane untereinander. In Bezug auf den Bürger ist es durch ein Überordungsverhältnis des Staats gegenüber dem Bürger gekennzeichnet. Im Unterschied zum Zivilrecht gilt hier nicht der Grundsatz der Privatautonomie. Vielmehr legt der Staat im Öffentlichen Recht  einseitig Rechte und Pflichten der Bürger fest. Wesentliche Gebiete des Öffentlichen Rechts sind das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht und das Strafrecht.

 

 

Ähnliche Begriffe zu Öffentliches Recht

Bürgerliches Recht

  

Zum Glossar