Relative Personen der Zeitgeschichte

Medienrecht

Relative Personen der Zeitgeschichte sind Personen, die durch ein bestimmtes zeitgeschichtliches Ereignis oder einer Relation zu einer absoluten Person der Zeitgeschichte in das Interesse der Öffentlichkeit geraten sind und dieses Interesse daher auch nur vorübergehend besteht. Relative Personen der Zeitgeschichte sind etwa Verwandte und Begleitpersonen von absoluten Personen der Zeitgeschichte; Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Opfer, Zeugen und Angeklagte in einem besonders spektakulären Strafprozess oder auch Manager bekannter Unternehmen. Je nach Schutzwürdigkeit gelten hier verschiedene Maßgaben, nach denen die Veröffentlichung von Bildnissen ohne Einwilligung zulässig ist.

 

 

Ähnliche Begriffe zu Relative Person der Zeitgeschichte

Absolute Person der Zeitgeschichte
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Recht am eigenen Bild

  

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