Titelschutz

Medienrecht

Titelschutz umfasst den Schutz von Namen und Bezeichnungen von Werken. Wie auch die Marke dient der Titel der Kennzeichnung und Unterscheidbarkeit. Er ist jedoch weniger herkunftsbezogen, dafür aber inhaltsbezogener als die Marke. Titelschutz entsteht, sobald das Werk in den geschäftlichen Verkehr gebracht worden ist. Es bedarf keiner zusätzlichen Registrierung, wie etwa bei einer Marke. Der Titelschutz endet erst mit Aufgabe des Gebrauchs. Titelschutzfähig sind Titel von Druckwerken, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken und sonstigen vergleichbaren Werken.

 

Titelschutz auf anawalto.de

www.anawalto.de/rechtsanwalt_und_fachanwalt/publikationen/die_internetadresse_domainrecht_in_frage_und_antwort/kollidierende_unternehmenskennzeichen_und_werktitel_dritter/


Ähnliche Begriffe zu Titelschutz

Markenrecht
Urheberrecht

  

Zum Glossar