Zwangsvollstreckung

Medienrecht

Zwangsvollstreckung meint die zwangsweise Durchsetzung oder Sicherung eines Anspruchs eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Voraussetzung ist das Vorliegen eines vollstreckbaren Titels. Solche Vollstreckungstitel können z.B. Gerichtsurteile, Vergleiche, Vollstreckungsbescheide oder Kostenfestsetzungsbeschlüsse sein. Vollstreckungsmaßnahmen sind die Pfändung und Versteigerung beweglicher Sachen, die Pfändung und Überweisung von Forderungen und die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung unbeweglichen Vermögens.

 

 

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Zivilprozessrecht

  

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