Das ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) bei Streitigkeiten um die Vergabe von EU-Domains
Es gibt die Möglichkeit, Domain-Streitigkeiten betreffend eu-Domains durch ein internationales Schiedsgericht vergleichsweise kostengünstig und schnell entscheiden zu lassen.
Dr. Stefan Ricke:
Das ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) bei Streitigkeiten um die Vergabe von EU-Domains
[Stand: April 2006]
Hierbei handelt es sich um einen Beitrag für die Fachzeitschrift NIP - Neue juristische Internet-Praxis, Ausgabe 3/2006.
Der Verlag Recht und Wirtschaft ist im Internet unter www.kommunikationundrecht.de erreichbar.
2. Einführung der „.eu“-Domain
3. Domain-rechtliche Streitigkeiten um „.eu“-Domains
4. Schiedsverfahren bei Domain-Streitigkeiten
5. ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution)
5.6.3 Unwahrscheinlichkeit eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens
[WICHTIGER HINWEIS] Alle Angaben im nachfolgenden Aufsatz wurden von Autor und Verlag sorgfältig geprüft. Der Autor hat sich nach bestem Wissen um die inhaltliche Richtigkeit seiner Ausführungen bemüht, die wegen der Neuheit der Materie aber nicht verbindlich sind. Es handelt sich nur um persönliche Einschätzungen des Autors zur Rechtslage. Deshalb kann eine Gewähr nicht übernommen werden. Insbesondere erhebt dieser Aufsatz keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das ADR-Verfahren betreffend EU-Domains ist neu und seine Regeln und Grundsätze unterliegen Änderungen. Maßgeblich für die Rechtslage sind allein die dem ADR-Verfahren zugrundeliegenden Rechtsnormen in der aktuellsten Fassung sowie die im ADR-Verfahren bislang ergangenen Entscheidungen. Bei Fragen zum aktuellen Stand der Rechtslage wenden Sie sich bitte an den Autor.


