eBay: Auf Einräumung eines Rückgaberechts verzichten - Abmahnung vermeiden

Auf Einräumung eines Rückgaberechts verzichten  - Abmahnung vermeiden

[15.06.2007] Unternehmerisch handelnden eBay-Händlern droht eine neue Abmahnwelle wegen Verwendung einer Rückgabebelehrung im Rahmen von eBay-Auktionen. Die jüngsten Urteile zur mangelnden Textform im Rahmen von eBay-Auktionen lassen befürchten, dass ein Rückgaberecht im Rahmen von eBay-Auktionen nicht wirksam eingeräumt werden kann.

In nunmehr ständiger Rechtsprechung erfüllt eine Online-Belehrung im Rahmen der Angebotsbeschreibung bei eBay-Verkäufen nicht die Anforderungen der Textform des     § 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (siehe hierzu auch Microsoft-Mittelstands-Newsletter Ausgabe Oktober 2006 soweit Microsoft-Mittelstands-Newsletter Ausgabe Januar 2007 sowie Microsoft-Mittelstands-Newsletter Ausgabe Mai 2007). Dies hat zur Folge, dass die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung bei eBay nur in modifizierter Form Verwendung finden kann.

Alternativ zur Widerrufsbelehrung kann dem Verbraucher gemäß § 312 d Absatz 1 BGB grundsätzlich ein Rückgaberecht eingeräumt werden. § 356 Absatz 1 Ziffer 3 BGB sieht allerdings vor, dass das Rückgaberecht in Textform einzuräumen ist. Deshalb mehren sich die Stimmen, die befürchten, dass im Rahmen von eBay-Auktionen aus Gründen der mangelnden Textform die Einräumung eines Rückgaberechts anstelle der Einräumung eines Widerrufsrechts unzulässig sei.

Diese Rechtsfrage betrifft die über 20.000 unternehmerisch handelnden eBay-Händler, darunter auch die Vielzahl mittelständischer Unternehmen, die eBay als Vertriebsweg nutzen, und, abhängig von der jeweiligen Shop-Gestaltung, auch andere Online-Shops.

[TIPP] Auch wenn dementsprechende Abmahnungen und Urteile noch nicht bekannt geworden sind, sollten Sie wegen der unklaren Rechtslage vorsorglich von der Einräumung eines Rückgaberechts im Rahmen von eBay-Auktionen Abstand nehmen.

 

Dieser Rechtstipp der Anwaltskanzlei Dr. Ricke, Berlin, ist erstmalig erschienen in der Ausgabe 06-2007 des Mittelstand-Newsletters von Microsoft.

 

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