Schutz vor Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei eBay

Schutz vor Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

[15.07.2007] Unternehmerisch handelnden eBay-Händlern drohen bekanntlich Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Wegen der verworrenen Rechtslage lässt sich derzeit kaum mehr sagen, wie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, zum Beispiel bei Verkäufen über eBay, auszusehen hat. Jetzt gibt es neue Hoffnung für Abmahnopfer. Denn solche Abmahnungen können missbräuchlich sein.

Das Landgericht Paderborn hat mit Urteil vom 03.04.2007 (Az. 7 O 20/07) entschieden, dass Abmahnungen, die sich gegen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beim Handeln über eBay richten, missbräuchlich sein können. Nach Auffassung des Kammergerichts Berlin erfüllt eine Online-Belehrung im Rahmen der Angebotsbeschreibung bei eBay-Verkäufen zwar nicht die Anforderungen der gemäß § 357 Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gesetzlich vorgeschriebenen Textform (siehe hierzu auch Microsoft-Mittelstands-Newsletter Ausgabe Oktober 2006 soweit Microsoft-Mittelstands-Newsletter Ausgabe Januar 2007). Das Landgericht Paderborn hat im obigen Urteil den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verwendung der fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei eBay jedoch trotzdem zurückgewiesen.

Dies begründete das Landgericht mit Rechtsmissbrauch des Antragstellers gem. § 8 Absatz 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Antragstellerin sei eine Vielfachabmahnerin, die offensichtlich zum Kreis der Unternehmen gehöre, die sich nach Aufkommen der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin mit Rechtsanwälten verbündet haben, um Internetseiten bei eBay auf Belehrungsdefizite zu durchsuchen und durch Abmahnungen die eigenen Einkünfte zu erhöhen. Hierbei habe die Antragstellerin offensichtlich sogar den Überblick über ihr Massengeschäft verloren. Zudem bestehe kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse der Antragstellerin an der Rechtsverfolgung. Denn bei einigem Nachdenken, so das Landgericht Paderborn wörtlich, solle es der Antragstellerin klar sein, dass sie kein Stück Ware mehr verkaufen würde, wenn der Antragsgegner seine Widerrufsbelehrung der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin anpasse.

Die aktuelle Rechtsprechung zum Missbrauch von Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung betrifft vor allem die über 20.000 unternehmerisch handelnden eBay-Händler, darunter auch die Vielzahl mittelständischer Unternehmen, die eBay als Vertriebsweg nutzen, und die dem Abmahnrisiko bislang weitgehend ungeschützt ausgesetzt waren.

[TIPP] Falls Sie wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt wurden, prüfen Sie, ob es Anhaltspunkte gibt, dass der Abmahnende ein Vielfachabmahner ist und rechtsmissbräuchlich handelt.

Landgericht Paderborn, Urteil vom 03.04.2007 - Az. 7 O 20/07

 

Dieser Rechtstipp der Anwaltskanzlei Dr. Ricke, Berlin, ist erstmalig erschienen in der  Ausgabe 07-2007 des Mittelstand-Newsletters von Microsoft.

 

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