Musikdownload - Unternehmen haften nicht für Mitarbeiter

Musikdownload - Unternehmen haften nicht für Mitarbeiter

[15.06.2008] Unternehmen, die einen DSL-Anschluss besitzen, mussten in der Vergangenheit damit rechnen, wegen einer Urheberrechtsverletzung, die ein Mitarbeiter unter Verstoß gegen arbeitsrechtliche Weisungen und Pflichten begangen hatte, auf Unterlassung und Kostenerstattung aufgrund der sogenannten Mitstörerhaftung in Anspruch genommen zu werden. Jetzt gibt es eine Rechtsprechung, die die Unternehmen entlastet.

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 04.10.2007 (Az. 7 O 2827/07) entschieden, dass ein Unternehmen mit DSL-Anschluss nicht ohne konkrete Anhaltspunkte verpflichtet ist, die Mitarbeiter bei Nutzung des Internetzugangs zu überwachen. Eine Haftung des Unternehmens als Mitstörer käme nämlich nur in Betracht, wenn das Unternehmen, das weder Täter noch Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung ist, Prüfungspflichten verletzt habe. Eine Verletzung dieser Prüfungspflicht läge nicht bereits deswegen vor, weil das Unternehmen keine Firewall eingerichtet habe, jedenfalls dann nicht, wenn keine Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung des Mitarbeiters vorlägen und der Mitarbeiter darüber hinaus auf die Nutzung des Internets angewiesen sei.

Diese Rechtsprechung zur Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers hilft Unternehmen, die als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen ihrer Mitarbeiter in Anspruch genommen werden, nachdem diese den im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellten Internet-Zugang unter Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten und Weisungen für private Zwecke missbrauchten. 

[TIPP] Lassen Sie sich vorsorglich dennoch von Ihren Mitarbeitern schriftlich bestätigen, dass diese zur Kenntnis genommen haben, dass die Nutzung des im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellten Internet-Anschlusses zu rechtswidrigen Zwecken, insbesondere zu Urheberrechtsverletzungen, untersagt ist.

Landgericht München I, Urteil vom 04.10.2007 – Az. 7 O 2827/07

Die Entscheidung des Landgerichts München I finden Sie hier.

 

Dieser Rechtstipp der Anwaltskanzlei Dr. Ricke, Berlin, ist erstmalig erschienen in der Ausgabe 06-2008 des Mittelstand-Newsletters von Microsoft.

 

Haftungshinweis


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