Abmahnung

Medienrecht

Eine Abmahnung im Sinne des Wettbewerbsrechts ist eine Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Hierfür wird häufig die Abgabe einer schriftlichen Unterlassungserklärung verlangt, womit sich der Erklärende im Falle einer erneuten Vornahme des missbilligten Verhaltens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Sinn dieses Verfahrens ist es, Streitigkeiten auf außergerichtlichem Wege beizulegen.

 

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