Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Medienrecht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht und dient dem Schutz der Privatsphäre der Bürger von staatlichen Eingriffen. Je nach Schwere des Eingriffs wird zwischen Intimsphäre, Privatsphäre und Sozialsphäre unterschieden.

  

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