Eingetragener Kaufmann

Medienrecht

Ein eingetragener Kaufmann (e.K. oder e.Kfm.) ist eine im Handelsregister eingetragene natürliche Person. Der eingetragene Kaufmann tritt im Geschäftsverkehr mit einer Bezeichnung (Firma) auf, die den Firmengrundsätzen des § 18 HGB entsprechen muss. Er haftet für alle Verbindlichkeiten mit seinem Privatvermögen.

 

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