Einstweilige Verfügung

Medienrecht

Die Einstweilige Verfügung ist eine vorläufige gerichtliche Anordnung im Eilverfahren, die der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren dient. Sie ist zulässig, wenn aufgrund von Veränderungen des bestehenden Zustands die Durchsetzung von Ansprüchen vereitelt oder erschwert werden könnte. Die Einstweilige Verfügung dient damit dem vorläufigen Rechtsschutz.

 

 

Ähnliche Begriffe zu Einstweilige Verfügung

Abmahnung
Verfahrensrecht
Zivilprozessrecht

  

Zum Glossar