Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Medienrecht

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, die für ihre Verbindlichkeiten nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet und daher nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Die GmbH ist eine juristische Person und mithin Trägerin von Rechten und Pflichten. Zur Gründung einer GmbH bedarf es mindestens einer Person und der Vereinbarung eines Gesellschaftsvertrags, der Angaben über Firma, Sitz und Gesellschaftsgegenstand der GmbH sowie über deren Stammkapital und die Geschäftsanteile der Gesellschafter enthalten muss. Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 25.000 € betragen.

 

 

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