Internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht ist nationales Recht, dass regelt, welches Recht bei Sachverhalten mit Auslandsberührung anzuwenden ist. Gemeint sind also nicht weltweit geltende, überstaatliche Regelungen. Es handelt sich vielmehr um Zuweisungsnormen, die in Deutschland Kollisionsnormen genannt werden.

 

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