Kaufrecht

Medienrecht

Das Kaufrecht regelt das Entstehen und die Abwicklung von Kaufverträgen. Mit einem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer zur Übergabe und Übereignung der Kaufsache  und der Verkäufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Im Falle von Leistungsstörungen, etwa einer mangelhaften Leistung, gewährt das Kaufrecht dem Käufer verschiedene Rechte, die jedoch jeweils an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Dazu zählen ein Anspruch auf Nacherfüllung (Neulieferung oder Reparatur), ein Rücktrittsrecht, ein Minderungsrecht und ein Anspruch auf Schadensersatz.

 

 

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