Namensrecht

Medienrecht

Das Namensrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die den Namen von natürlichen und juristischen Personen betreffen. Bei natürlichen Personen ist es ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das Bürgerliche Recht gewährt ein Recht auf ungestörten Gebrauch des Namens und ermächtigt zu einer Verhinderung eines unberechtigten Gebrauchs. Geschützt wird neben dem bürgerlichen Namen auch der Firmenname und dessen Gebrauch im geschäftlichen Verkehr.

 

 

Ähnliche Begriffe zu Namensrecht

Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Bürgerliches Recht
Domainrecht
Markenrecht

  

Zum Glossar