Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild gehört zu dem grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es sichert jedem Menschen grundsätzlich das Recht zu, selbst über die Veröffentlichung von Bildern der eigenen Person zu entscheiden. Das Recht am eigenen Bild gilt jedoch nicht unbegrenzt. Es wird durch die Grundrechte anderer beschränkt, insbesondere durch die Kunstfreiheit und die Pressefreiheit. Dadurch kommt es häufig zu Interessenkollisionen, die einer rechtlichen Lösung bedürfen.
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