Unlauterer Wettbewerb

Medienrecht

Unlauterer Wettbewerb ist gegeben, wenn Teilnehmer im wirtschaftlichen Wettbewerb gegen die guten Sitten verstoßen. Rechtlich normiert sind der unlautere Wettbewerb und dessen Rechtsfolgen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG dient dem Schutz von Wettbewerbsteilnehmern und Verbrauchern von unlauteren geschäftlichen Handlungen und soll gleichzeitig das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb schützen (§ 1 UWG). Beispiele für unlautere Handlungen nach dem UWG sind irreführende oder täuschende Angaben über Waren oder Dienstleistungen sowie gezielte Behinderung anderer Mitbewerber.

 

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Abmahnung
Unterlassungsanspruch
Wettbewerbsrecht

  

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