Verbraucher

Medienrecht

Das Gesetz definiert in § 13 BGB den Verbraucher als natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft weder zum Zweck einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Gemeint sind also Geschäfte, die lediglich der eigenen Bedürfnisbefriedigung dienen.

 

 

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