Vertrag

Medienrecht

Der Vertrag im juristischen Sinne ist ein Rechtsgeschäft, mit welchem sich die Vertragsparteien über eine bestimmte Rechtsfolge einigen. Ein Vertrag besteht immer aus inhaltlich übereinstimmenden Willenserklärungen, die Angebot und Annahme genannt werden. Mit einem Vertrag verpflichten sich die Parteien zu bestimmten Leistungen. Ein Beispiel ist der Kaufvertrag, mit welchem sich der Verkäufer zur Übergabe und Übereignung der Kaufsache und der Käufer sich zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.  Der Vertrag ist ein Ausdruck der Privatautonomie, denn die Vertragsparteien können über den Inhalt grundsätzlich selbst entscheiden. Der Vertragsinhalt darf lediglich nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder die „guten Sitten“ verstoßen. Auch bedürfen Vertagsabschlüsse grundsätzlich keiner bestimmten Form, d.h. sie sind auch wirksam, wenn sich mündlich geschlossen wurden. Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen, etwa beim Grundstückskaufvertrag, bei dem eine notarielle Beurkundung notwendig ist.

 

 

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