Website-Check

Medienrecht

Die Informationspflichten, die Website-Betreiber haben, sind vielfältig. So sollte beispielsweise der Unternehmer, der über Onlinemarktplätze Fernabsatz-Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen mit Verbrauchern schließt, unter anderem eine Anbieterkennzeichnung, Informationen zum Zustandekommen des Vertrages, zur Speicherung des Vertragstextes, zur Zahlung und zur Lieferung, zur Gewährleistung, zur Widerrufsbelehrung, zum Datenschutz, zur Vertragssprache und zur Art der Entsorgung von Verpackungen und zur Rücknahme von Batterien und Akkus (falls mitverkauft) bereit stellen. Besondere Probleme wegen der undurchsichtigen Rechtslage ergeben sich insbesondere bei der Formulierung einer abmahnsicheren Widerrufsbelehrung. Umgekehrt können einzelne Hinweise des Unternehmers sogar sehr gefährlich sein, zum Beispiel das optionale Anbieten eines versicherten Versandes, da beim Verbrauchsgüterkauf (ein Unternehmer verkauft an einen Verbraucher) der Unternehmer sowieso das Risiko trägt, dass der versandte Gegenstand auf dem Transportweg verloren geht oder zerstört wird. Bei Angaben zu Preisen und Versandkosten ist insbesondere die Preisangabenverordnung zu beachten.

Eine anwaltliche Abmahnung durch einen Konkurrenten kann wegen der im Wettbewerbsrecht üblichen hohen Streitwerte teuer werden, Kosten von über 1.000,00 Euro sind keine Seltenheit. Werden Sie berechtigt abgemahnt, ist meistens noch die beste Alternative, eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Spätestens jetzt sollten Sie zudem Ihre Webpage, Ihren Webshop, Ihren eBay-Shop oder Ihre AGB auf Übereinstimmung mit den komplizierten rechtlichen Regeln überprüfen lassen.

 

 

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