Werkvertragsrecht

Medienrecht

Das Werkvertragsrecht regelt Verträge, bei denen die Herstellung einer Sache („Werk“) geschuldet ist. Im Gegensatz zu Dienstverträgen ist hier nicht die Dienstleistung als solche, sonder allein der Erfolg in Form des fertig gestellten Werks geschuldet. Zentrales Element des Werkvertrags ist die sogenannte Abnahme. Bis zum Zeitpunkt der Abnahme muss der Hersteller des Werks, genannt Unternehmer, für alle auftretenden Mängel an dem Werk aufkommen.

 

 

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Vertragsrecht

  

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