Urteile | Fotorecht

BGH | Urteil vom 17.12.2010 | V ZR 46/10

BGH | Urteil vom 17.12.2010 | V ZR 46/10

 

Fotorecht

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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BGH | Urteil vom 17.12.2010 | V ZR 45/10

BGH | Urteil vom 17.12.2010 | V ZR 45/10

BGB § 1004 Abs. 1

Fotorecht

Amtliche Leitsätze:

a) Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779 und Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252).

b) Ein öffentlich-rechtlicher Grundstückseigentümer kann öffentlich-rechtlich verpflichtet sein, die Anfertigung und Verwertung solcher Fotografien zu gestatten. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg ist nicht verpflichtet, die Anfertigung und Verwertung von Fotografien ihrer Schlösser und Gärten zu gewerblichen Zwecken unentgeltlich zu gestatten.

 

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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BGH | Urteil vom 17.12.2010 | V ZR 44/10

BGH | Urteil vom 17.12.2010 | V ZR 44/10

BGB § 1004 Abs. 1; TMG § 7 Abs. 2

Fotorecht

Amtlicher Leitsatz:

Der Betreiber einer Internetplattform ist als Störer für eine Beeinträchtigung des Grundstückseigentums durch ungenehmigte Verwertung von Fotos des Grundstücks auf seiner Plattform nur bei einer für ihn erkennbaren Eigentumsverletzung verantwortlich.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Pressefotos | BGH | Urteil vom 06.10.2005 | I ZR 266/02

Pressefotos | BGH | Urteil vom 06.10.2005 | I ZR 266/02

UrhG § 72 Abs. 1, § 97 Abs. 1 Satz 1

Fotorecht


Amtliche Leitsätze:


a) Bei der Festsetzung einer angemessenen Lizenzgebühr ist es naheliegend, branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen, wenn sich in dem entsprechenden Zeitraum eine solche Übung herausgebildet hat.


b) Zur Frage, ob die nach der Lizenzanalogie zu bemessende Höhe des Schadensersatzes, der für die rechtswidrige Vervielfältigung und Verbreitung von Lichtbildern in einer Tageszeitung zu leisten ist, nach den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen) bestimmt werden kann.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de