Urteile | Wettbewerbsrecht

Biomineralwasser | BGH | Urteil vom 13.09.2012 | I ZR 230/11

Biomineralwasser | BGH | Urteil vom 13.09.2012 | I ZR 230/11

ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; UWG § 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; LFGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3; MTVO §§ 2 bis 8; LMKV §§ 3, 4; ÖkoKennzG § 1 Abs. 2 Nr. 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Bei der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage bildet die konkrete Verletzungsform den Streitgegenstand, wenn mit der Klage ein entsprechendes Unterlassungsbegehren verfolgt wird. Der Streitgegenstand umfasst in diesem Fall - unabhängig davon, ob der Kläger sich auf diese Rechtsverletzung gestützt und den zu dieser Rechtsverletzung gehörenden Tatsachenvortrag gehalten hat - alle Rechtsverletzungen, die in der konkreten Verletzungsform verwirklicht sind, auch wenn die verschiedenen Verletzungen jeweils einen unterschiedlichen Tatsachenvortrag erfordern. Entsprechendes gilt, wenn dem Beklagten mit der Unterlassungsklage unabhängig vom konkreten Umfeld die Verwendung einer bestimmten Bezeichnung untersagt werden soll (Aufgabe von BGH, Urteil vom 8. Juni 2000 - I ZR 269/97, GRUR 2001, 181, 182 = WRP 2001, 28 dentalästhetika I; Urteil vom 13. Juli 2006 I ZR 222/03, GRUR 2007, 161 Rn. 9 = WRP 2007, 66 dentalästhetika II).
Dem Kläger steht es aber frei, mehrere in einer konkreten Verletzungsform oder mit der Verwendung einer bestimmten Bezeichnung verwirklichte Rechtsverletzungen im Wege der kumulativen Klagehäufung jeweils geson-dert anzugreifen.


b) Die Verwendung der Bezeichnung „Biomineralwasser“ stellt keine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit dar, wenn sich das fragliche Mineralwasser von anderen Mineralwässern dadurch abhebt, dass der Anteil an Rückständen und Schadstoffen besonders niedrig ist. Der Verkehr erwartet von einem unter der Bezeichnung „Biomineralwasser“ vertriebenen Mineralwasser auch nicht, dass es sich um eine staatlich verliehene und überprüfte Zertifizierung handelt.


c) Das Gebot des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LMKV, beim Inverkehrbringen von natürli-chem Mineralwasser diese Verkehrsbezeichnung anzugeben, steht der zu-sätzlichen Verwendung der Bezeichnung „Biomineralwasser“ nicht entgegen.


d) Das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 ÖkoKennzG, ein Erzeugnis mit einer dem Öko-Kennzeichen nachgemachten, zu Fehlvorstellung verleitenden Kennzeichnung in Verkehr zu bringen, stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Bauheizgerät | BGH | Urteil vom 15.12.2011 | I ZR 174/10

Bauheizgerät | BGH | Urteil vom 15.12.11 | I ZR 174/10

UWG § 8 Abs. 4

Fernabsatzrecht

Amtliche Leitsätze

a) Schlägt der Abmahnende dem wegen eines Wettbewerbsverstoßes Abge-mahnten in einer vorformulierten Unterlassungsverpflichtungserklärung für jeden Fall der Zuwiderhandlung das Versprechen einer Vertragsstrafe vor, die unabhängig von einem Verschulden verwirkt sein soll, kann dies ein An-haltspunkt dafür sein, dass die Geltendmachung des Unterlassungsan-spruchs missbräuchlich und nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig ist.

b) Die Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes ist nicht allein deshalb missbräuchlich und nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig, weil eine frühere Ab-mahnung wegen eines gleichartigen Wettbewerbsverstoßes missbräuchlich und nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig war und sich die spätere Abmahnung ausdrücklich auf die frühere Abmahnung bezieht.

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Hartplatzhelden.de | BGH | Urteil vom 28.10.2010 | I ZR 60/09

E-Mail-Werbung II | BGH | Urteil vom 20.05.2009 | I ZR 218/07

UWG §§ 3, 4 Nr. 9

Wettbewerbsrecht

Amtlicher Leitsatz:

a) Die unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses eines Dritten ist keine Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 UWG.

b) Ein Fußballverband, der in seinem Verbandsgebiet zusammen mit den ihm angehörenden Vereinen Amateurfußballspiele (hier: Verbandsligaspiele) durchführt, wird nicht dadurch in unlauterer Weise in einem etwa unmittelbar aus § 3 UWG abzuleitenden ausschließlichen Verwertungsrecht verletzt, dass Filmausschnitte, die einzelne Szenen des Spielgeschehens wiedergeben, auf einem Internetportal veröffentlicht werden.

Urteil im Volltext unter: www.bundesgerichtshof.de

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E-Mail-Werbung II | BGH | Urteil vom 20.05.2009 | I ZR 218/07

E-Mail-Werbung II | BGH | Urteil vom 20.05.2009 | I ZR 218/07

 UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; BGB § 823 Abs. 1 Ai, § 1004 Abs. 1 Satz 2

Wettbewerbsrecht

Amtlicher Leitsatz:

Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.


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Lemon Symphony | BGH | Urteil vom 23.04.2009 | Xa ZR 14/07

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sorten-schutz (GemSortV) Art. 13 Abs. 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Der Zustimmungsvorbehalt in Art. 13 Abs. 2 GemSortV erfasst - wie die alleinige Berechtigung des Sortenschutzinhabers nach § 10 Abs. 1 SortG - nicht nur Material der geschützten Sorte, das die festgelegten Ausprägungsmerkmale übereinstimmend verwirklicht, sondern auch Material, das einzelne der Ausprägungsmerkmale im Rahmen zu tolerierender Variationen verwirklicht ("Toleranzbereich").

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Halzband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UrhG § 97; MarkenG § 14; UWG §§ 8, 9

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss der Inhaber des Mitgliedskontos sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.

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Versicherungsvertreter | BGH | Urteil vom 26.02.2009 | I ZR 28/06

Versicherungsvertreter | BGH | Urteil vom 26.02.2009 | I ZR 28/06

UWG § 17 Abs. 2, §§ 3, 4 Nr. 11

Wettbewerbsrecht

Amtlicher Leitsatz:

Ein Versicherungsvertreter darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienstherrn darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon deshalb für eigene Zwecke verwenden, weil er die Kunden während des Bestehens des Handelsvertreterverhältnisses selbst ge-worben hat (im Anschluss an BGH, Urt. v. 28.1.1993 – I ZR 294/90, NJW 1993, 1786).

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20% auf alles | BGH | Urteil vom 20.11.2008 | I ZR 122/06

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG § 5 Abs. 4 Satz 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Der Verkehr versteht eine Werbung, in der das gesamte Sortiment mit Ausnahme einer Produktgruppe ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem um 20% reduzierten Preis angeboten wird, in der Weise, dass er beim Kauf eines beliebigen Artikels aus dem Sortiment gegenüber dem vorher geltenden Preis eine Preisersparnis in der angekündigten Höhe erzielt.

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Bau und Hobby | BGH | Urteil vom 11.11.2008 | KVR 17/08

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

GWB § 20

Wettbewerbsrecht


Amtliche Leitsätze:

a) Eine Verpflichtung von Franchisenehmern, die sortimentstypische Ware allein vom Franchisegeber zu beziehen, ist im Regelfall keine unbillige Behinderung i.S. des § 20 GWB.

b) Franchisenehmer werden auch nicht dadurch unbillig behindert, dass der Franchisegeber, der ihnen gegenüber als Großhändler auftritt, nach dem Inhalt der Franchiseverträge nicht verpflichtet ist, Rabatte, Boni, Rückvergütungen und ähnliche Einkaufsvorteile, die ihm von seinen Lieferanten gewährt werden, in vollem Umfang an die Franchisenehmer weiterzugeben.

c) Auch die Kombination einer hundertprozentigen Bezugsbindung mit einer nicht vollständigen Weitergabe von Einkaufsvorteilen ist grundsätzlich keine unbillige Behinderung.

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E.ON/Stadtwerke Eschwege | BGH | Urteil vom 11.11.2008 | KVR 60/07

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

GWB § 19 Abs. 2, § 36 Abs. 1

a) Für die Marktabgrenzung auf den Strommärkten kommt es darauf an, welche Strommengen "körperlich" angeboten werden. Deshalb besteht ein Erstabsatzmarkt für Strom, auf dem allein die stromerzeugenden und -importierenden Unternehmen als Anbieter auftreten. Bloße Stromgroßhändler gehören nicht zu den Anbietern auf diesem Markt.

b) Räumlich ist der Erstabsatzmarkt für Strom deutschlandweit abzugrenzen. Ein europaweiter Markt besteht angesichts der begrenzten Übertragungskapazität der Grenzkuppelstellen nicht.

c) Ob mehrere Unternehmen ein Oligopol i.S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 GWB bilden, ist anhand einer Gesamtbetrachtung aller für den Wettbewerb relevanten Umstände zu beurteilen. Wesentliche Indizien dafür sind eine hohe Markttransparenz und wirksame Abschreckungs- und Sanktionsmöglichkeiten bei abweichendem Marktverhalten

GWB § 70 Abs. 1

Das Beschwerdegericht braucht grundsätzlich die vom Bundeskartellamt aufgrund einer Marktdatenerhebung gewonnenen Ergebnisse nicht von Amts wegen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten dazu Anlass gibt.

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BGH | Urteil vom 17.09.2008 | III ZR 71/08

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

Brüssel I-VO Art. 15 Abs. 1 lit. c

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Zum Begriff des Ausrichtens der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit im Sinne des Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO.

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bundesligakarten.de | BGH | Urteil vom 11.09.2008 | I ZR 74/06

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

BGB § 280 Abs. 1

Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.

UWG § 4 Nr. 10

a) Wer gegenüber einem Anbieter, der sein Produkt ausschließlich selbst vermarktet und seinen Abnehmern den gewerblichen Weiterverkauf verbietet, seine Wiederverkäufereigenschaft verschweigt, handelt nicht nur vertrags-, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schleichbezugs auch wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG.

b) Wer in Anzeigen gegenüber der Allgemeinheit seine Bereitschaft bekundet, Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen anzukaufen, verleitet damit in der Regel nicht zum Vertragsbruch, auch wenn er weiß, dass potentiellen Verkäufern der Weiterverkauf der Karten nach den Geschäftsbedingungen des Veranstalters untersagt ist.

c) In einem derartigen Fall liegt grundsätzlich eine unlautere Ausnutzung fremden Vertragsbruchs auch dann nicht vor, wenn mit Hilfe des Weiterveräußerungsverbots legitime Interessen wie die Gewährleistung der Stadionsicherheit oder eines sozial verträglichen Preisgefüges verfolgt werden.

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BGH | Urteil vom 29.08.2008 | 2 StR 587/07

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

StGB §§ 266, 299 a.F.; IntBestG Art. 2 § 1 Nr. 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Schon das Entziehen und Vorenthalten erheblicher Vermögenswerte unter Einrichtung von verdeckten Kassen durch leitende Angestellte eines Wirtschaftsunternehmens führt zu einem endgültigen Nachteil im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB; auf die Absicht, das Geld im wirtschaftlichen Interesse des Treugebers zu verwenden, kommt es nicht an (Weiterführung von BGHSt 51, 100).

b) § 299 Abs. 2 StGB in der bis zum 29. August 2002 geltenden Fassung erfasste nur solche Handlungen im ausländischen Wettbewerb, die sich auch gegen deutsche Mitbewerber richteten.

c) Der Amtsträgerbegriff nach Art. 2 § 1 Nr. 2 IntBestG ist nicht im Sinne der jeweiligen nationalen Rechtsordnung, sondern autonom auf der Grundlage des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr vom 17. Dezember 1997 auszulegen.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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FC Troschenreuth | BGH | Urteil vom 17.07.2008 | I ZR 197/05

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Gibt ein Sportverein in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf seiner Website eine E-Mail-Adresse an, so liegt darin keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleistungen des Vereins (hier: Platzierung von Bannerwerbung auf der Website des Vereins) mittels E-Mail zu empfangen.

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Sammelaktion für Schoko-Riegel | BGH | Urteil vom 17.07.2008 | I ZR 160/05

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG a.F. § 1; UWG § 4 Nr. 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Eine an Minderjährige gerichtete Sammelaktion konnte nach § 1 UWG a.F. und jedenfalls bis zum 12. Dezember 2007 auch nach § 4 Nr. 2 UWG nur wettbewerbswidrig sein, wenn sie in ihrer konkreten Ausgestaltung geeignet war, die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Daran fehlte es, wenn die Minderjährigen in der Lage waren, die Sammelaktion hinsichtlich wirtschaftlicher Bedeutung, Preiswürdigkeit und finanzieller Belastung hinreichend zu überblicken.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Faxanfrage im Autohandel | BGH | Urteil vom 17.07.2008 | I ZR 75/06

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) § 7 Abs. 2 UWG erfasst als Werbung grundsätzlich auch Nachfragehandlungen. Dies gilt auch dann, wenn sie sich an Gewerbetreibende oder Freiberufler richten.

b) Veröffentlicht ein Unternehmen die Nummer seines Telefaxanschlusses in allgemein zugänglichen Verzeichnissen, so erklärt es damit sein konkludentes Einverständnis, dass potentielle Kunden den Anschluss bestimmungsgemäß insbesondere für Kaufanfragen nutzen, die sich auf die übliche Verkaufstätigkeit des Unternehmens beziehen. Sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände dagegen sprechen, steht der dem allgemeinen Verkehr für Anfragen bereitgestellte Telefaxanschluss eines Unternehmens im Rahmen seiner unmittelbaren geschäftlichen Bestimmung auch gewerblichen Wiederverkäufern für Kaufanfragen zur Verfügung.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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40 Jahre Garantie | BGH | Urteil vom 26.06.2008 | I ZR 221/05

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG §§ 3, 5 Abs. 1; BGB § 202 Abs. 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Der Abschluss eines Garantievertrages für die Haltbarkeit einer Sache mit einer Laufzeit von 40 Jahren ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar. Die Werbung mit einer solchen Garantie ist nicht wettbewerbswidrig, wenn sie sich auf eine Sache bezieht, die bei normaler Benutzung eine entsprechend lange Lebensdauer hat (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 9.6.1994 - I ZR 91/92, GRUR 1994, 830, 831 = WRP 1994, 732 - Zielfernrohr).

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Abmahnkostenersatz | BGH | Urteil vom 08.05.2008 | I ZR 83/06

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG § 12 Abs. 1 Satz 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Möchte ein Unternehmen einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend machen und beauftragt es deswegen einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung, kann es grundsätzlich die dadurch entstehenden Kosten auch dann vom Verletzer ersetzt verlangen, wenn es über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Vertragsstrafeneinforderung | BGH | Urteil vom 08.05.2008 | I ZR 88/06

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

BGB § 340 Abs. 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Entsprechend dem Schutzzweck des § 340 BGB ist die Vertragsstrafe nur insoweit auf den Schadensersatzanspruch des Gläubigers anzurechnen, als Interessenidentität besteht. Zwischen dem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe und dem Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten, die durch die Geltendmachung der Vertragsstrafe entstanden sind, besteht keine solche Identität.

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BGH | Urteil vom 11.03.2008 | VI ZR 7/07

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

BGB § 823 Abs. 1 Ah, BGB § 1004; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 12

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Zur Zulässigkeit der Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch".

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Abmahnung Rechtsanwaltskosten | BGH | Urteil vom 04.03.2008 | VI ZR 176/07

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

BGB § 1004; RVG §§ 15 Abs. 2 Satz 1, 17 Nr. 4 b; 22 Abs. 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Wider-spruch sowie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört hin-sichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren. Kommt es nicht zum Hauptsacheprozess, weil der Antragsgegner die geforderten Erklärungen abgibt, steht dem Antragsteller grundsätzlich ein mate-riell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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SODA-CLUB II | BGH | Urteil vom 04.03.2008 | KVR 21/07

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

EG Art. 82; GWB § 19 Abs. 1 und 4 Nr. 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Wird durch die Wahl eines auf eine längerfristige Benutzung angelegten Systems ein spezifischer Bedarf nach einem Betriebsmittel geweckt, kommt es für die Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes in erster Linie darauf an, welche Alternativen sich bei der Wahl des Betriebsmittels für den Nachfrager stellen, der sich bereits für das System entschieden hat. Ein anderes System stellt in der Regel keine Bezugsalternative für das Betriebsmittel dar.

b) Bei dem zur sachlichen Marktabgrenzung angewandten Preisheraufsetzungstest (SSNIP-Test), der die Marktzugehörigkeit eines Alternativprodukts davon abhängig macht, ob die Nachfrager bei einer geringen, aber nicht unerheblichen und nicht nur vorübergehenden Erhöhung des Preises für das Ausgangsprodukt (von 5 bis 10%) zum Alternativprodukt wechseln, handelt es sich um eine Modellerwägung, die für die Marktabgrenzung eine Hilfestellung liefern, die Marktabgrenzung aber nicht als ausschließliches Kriterium bestimmen kann. Der Test ist wenig aussagekräftig, wenn – wie häufig bei der Prüfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung – nicht gewährleistet ist, dass der Ausgangspreis unter Wettbewerbsbedingungen zustande gekommen ist.

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Kreiskrankenhaus Bad Neustadt | BGH | Urteil vom 16.01.2008 | KVR 26/07

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

GWB § 19 Abs. 2, §§ 35, 36 Abs. 1; SGB V § 69

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Der Zusammenschluss von Krankenhäusern unterliegt der Zusammenschlusskontrolle nach den §§ 35 bis 43 GWB unabhängig davon, ob Behandlungsleistungen für gesetzlich oder privat versicherte Patienten angeboten werden.

b) Maßgebliche Nachfrager auf dem für die Zusammenschlusskontrolle von Krankenhäusern relevanten Angebotsmarkt sind auch im Anwendungsbereich des Sachleistungsprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung die Patienten.

c) Ist Zielobjekt eines Zusammenschlusses von Krankenhäusern ein Allgemeinkrankenhaus mit dafür typischen Fachabteilungen, ist der sachlich relevante Markt der Markt für akutstationäre Krankenhausdienstleistungen.

d) Der für die Zusammenschlusskontrolle räumlich relevante Markt umfasst alle Nachfrager, die nach den tatsächlichen Verhältnissen als Abnehmer für das Angebot der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen in Betracht kommen und deren wettbewerbliche Handlungsmöglichkeiten durch den Zusammenschluss betroffen und insbesondere beschränkt werden können. Für den Markt akutstationärer Krankenhausdienstleistungen bleiben daher Patienten außer Betracht, die die Leistungen der am Zusammenschluss beteiligten Krankenhäuser im Hinblick auf die räumliche Entfernung nicht nachfragen. Kommt andererseits für die Patienten auf dem so abgegrenzten Markt als Bezugsalternative auch die Leistung eines Krankenhauses außerhalb dieses Gebiets in Betracht, handelt es sich um ein Angebot im räumlich relevanten Markt.

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Versandhandel mit Arzneimitteln | BGH | Urteil vom 20.12.2007 | I ZR 205/04

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

ArzneimittelG § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, Satz 3

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Im Rahmen des § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Fall 1 AMG ist nicht allein die in Deutschland und in dem anderen Mitgliedstaat jeweils gegebene Gesetzeslage, sondern die jeweilige Rechtslage im Blick auf die tatsächlich bestehenden Sicherheitsstandards miteinander zu vergleichen.

b) Der Umstand, dass das niederländische Recht den Versandhandel mit Arzneimitteln nicht von der Führung einer Präsenzapotheke abhängig macht, kann einem Versandhandelsunternehmen, das eine Präsenzapotheke in den Niederlanden nach den dort bestehenden Bestimmungen betreibt, nicht entgegengehalten werden.

c) Die Veröffentlichung einer Übersicht zum Versandhandel mit Arzneimitteln nach § 73 Abs. 1 Satz 3 AMG bindet die Gerichte insoweit, als sie Feststellungen dazu enthält, dass in bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen.

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Imitationswerbung | BGH | Urteil vom 06.12.2007 | I ZR 169/04

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG § 6 Abs. 1 und 2 Nr. 6

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Verwendet ein Dritter für seine Produkte Bezeichnungen, in denen der Inhaber einer bekannten Marke eine Darstellung der so bezeichneten Produkte als Imitation oder Nachahmung der unter seiner bekannten Marke vertriebenen Waren sieht, so ist die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche wegen einer unzulässigen vergleichenden Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG nicht wegen eines Vorrangs markenrechtlicher Ansprüche nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ausgeschlossen.

b) Die Darstellung einer Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung i.S. von § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG erfordert, dass die Ware oder Dienstleistung mit einem besonderen Grad an Deutlichkeit, der über ein bloßes Erkennbarmachen i.S. von § 6 Abs. 1 UWG hinausgeht, als eine Imitation oder Nachahmung des Produkts eines Mitbewerbers beworben wird. Es genügt nicht, wenn die angesprochenen Verkehrskreise lediglich aufgrund außerhalb der beanstandeten Werbung liegender Umstände oder eines auf andere Weise erworbenen Wissens in der Lage sind, die Produkte des Werbenden mit Hilfe der für sie verwendeten Bezeichnungen jeweils bestimmten Produkten des Mitbewerbers zuzuordnen.

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Planfreigabesystem | BGH | Urteil vom 22.11.2007 | I ZR 12/05

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Steht nicht eindeutig fest, welches Computerprogramm mit einer bestimmten Bezeichnung gemeint ist, sind die sich auf ein solches Computerprogramm beziehenden Klageanträge auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung sowie auf Feststellung der Schadensersatzpflicht - ebenso wie entsprechende Unterlassungsanträge - grundsätzlich nur dann hinreichend bestimmt, wenn sie den Inhalt dieses Computerprogramms auf andere Weise so beschreiben, dass Verwechslungen mit anderen Computerprogrammen soweit wie möglich ausgeschlossen sind. Dabei kann die gebotene Individualisierung des Computerprogramms durch Bezugnahme auf Programmausdrucke oder Programmträger erfolgen.

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EURO und Schwarzgeld | BGH | Urteil vom 08.11.2007 | I ZR 172/05

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

ZPO § 256 Abs. 1; BGB § 242 Be

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Wettbewerbsrecht

a) Ist der Schuldner aufgrund eines bestimmten Verhaltens zur Unterlassung verurteilt worden und besteht zwischen ihm und dem Gläubiger Streit darüber, ob ein beabsichtigtes abgewandeltes Verhalten von dem titulierten Unterlassungsgebot erfasst wird, kann der Schuldner diese Frage durch eine negative Feststellungsklage klären lassen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 23.2.1973 – I ZR 117/71, GRUR 1973, 429, 431 = WRP 1973, 216 – Idee-Kaffee I; Urt. v. 3.6.1997 – XI ZR 133/96, NJW 1997, 2320, 2321). Das Feststellungsinteresse für eine solche Klage entfällt nicht dadurch, dass der Gläubiger wegen eines entsprechenden Verhaltens des Schuldners einen Ordnungsmittelantrag stellt.

b) Der Schuldner, der klären lassen möchte, ob ein beabsichtigtes abgewandeltes Verhalten von dem titulierten Unterlassungsgebot erfasst wird, hat gegenüber dem Gläubiger keinen Anspruch auf Mitteilung, ob dieser wegen eines entsprechenden Verhaltens einen Ordnungsmittelantrag zu stellen beabsichtigt.

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Umsatzsteuerhinweis | BGH | Urteil vom 04.10.2007 | I ZR 22/05

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG §§ 3, 4 Nr. 11; PAngV § 1 Abs. 2 und 6; BGB-InfoV § 1 Abs. 4 Nr. 3b

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Wer im Fernabsatz für Waren oder Leistungen unter Angabe von Preisen wirbt, muss darauf hinweisen, dass der geforderte Preis die Umsatzsteuer enthält.

b) Gelten bei einem Fernabsatzgeschäft über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, braucht ein Unternehmer den Verbraucher nicht nach § 1 Abs. 4 Nr. 3b BGB-InfoV auf diesen Umstand und auf den Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Versandkosten | BGH | Urteil vom 04.10.2007 | I ZR 143/04

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; PAngV § 1 Abs. 2

Ein Unterlassungsantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, Artikel des Sortiments ohne den eindeutig zuzuordnenden und leicht erkennbaren Hinweis darauf zu bewerben, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen und ob die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile gelten, ist grundsätzlich unbestimmt, weil er ohne konkrete Bezeichnung einer zu verbietenden Verletzungsform lediglich auf die Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 6 PAngV Bezug nimmt.

PAngV § 1 Abs. 2 und 6; UWG §§ 3, 4 Nr. 11

Gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) wird bei Internetangeboten nicht bereits dann verstoßen, wenn auf einer Internetseite neben der Abbildung einer Ware nur deren Preis genannt wird und nicht schon auf derselben Internetseite darauf hingewiesen wird, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und zusätzlich zu dem Preis Liefer- und Versandkosten anfallen. Den Verbrauchern ist bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen; sie gehen auch als selbstverständlich davon aus, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten. Es kann deshalb genügen, wenn die durch § 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben jedenfalls alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite gemacht werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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SMS-Werbung | BGH | Urteil vom 19.07.2007 | I ZR 191/04

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UKlaG § 13a

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Der Auskunftsanspruch des individuell berechtigten Anspruchsinhabers nach § 13a Satz 1 UKlaG gegen den Diensteerbringer scheidet nach § 13a Satz 2 UKlaG nicht schon dann aus, wenn ein entsprechender Auskunftsanspruch von einem Verband nach § 13 UKlaG oder § 8 Abs. 5 Satz 1 UWG geltend gemacht werden könnte.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Telefonaktion | BGH | Urteil vom 28.06.2007 | I ZR 153/04

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG §§ 3, 4 Nr. 11, §§ 5, 8 Abs. 2; StBerG § 4 Nr. 11, § 18

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Bagatellgrenze des § 3 UWG überschritten ist, wenn die durch unrichtige Angaben hervorgerufene Fehlvorstellung des Verkehrs geeignet ist, das Marktverhalten der Gegenseite zu beeinflussen.

b) § 18 StBerG, der eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat, begründet kein generelles Gebot, bei Werbemaßnahmen die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" zu führen oder den vollen Vereinsnamen anzugeben.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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150% Zinsbonus | BGH | Urteil vom 19.04.2007 | I ZR 57/05

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG §§ 3, 5 Abs. 1; § 4 Nr. 6

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Eine Irreführung durch die blickfangmäßig herausgestellte Angabe "bis zu 150% Zinsbonus" in einer Werbung für eine Festgeldanlage kann nicht damit begründet werden, der angesprochene Verkehr nehme an, der Anlagebetrag werde mit 150% pro anno verzinst.

b) Wird einem Bankinstitut Kapital gegen Zahlung von Zinsen überlassen, handelt es sich um die Inanspruchnahme einer Dienstleistung i.S. von § 4 Nr. 6 UWG.

c) Die Anwendung des § 4 Nr. 6 UWG erfordert die Teilnahme an einem von der angebotenen Ware oder Dienstleistung getrennten Gewinnspiel.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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National Geographic II | BGH | Urteil vom 16.01.2007 | KVR 12/06

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

GWB 2005 § 70 Abs. 1, § 57 Abs. 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Wird eine im Verfahren der Zusammenschlusskontrolle ergangene Entscheidung des Bundeskartellamts angefochten, ist das Beschwerdegericht nicht gehalten, selbst oder unter Einschaltung des Amtes diejenigen Erhebungen durchzuführen, die im Verwaltungsverfahren schon wegen des engen zeitlichen Rahmens von vornherein nicht in Betracht gekommen wären.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Irreführender Kontoauszug | BGH | Urteil vom 11.01.2007 | I ZR 87/04

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG § 5 Abs. 1; UWG a.F. § 3

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Die Kontoauszüge einer Bank sind irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der optisch hervorgehobenen Angabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wertstellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann (Fortführung von BGH, Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft).

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Telefonwerbung für Individualverträge | BGH | Urteil vom 16.11.2006 | I ZR 191/03

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 314 Abs. 1 Nr. 4

Ein Klageantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, unaufgefordert Telefonwerbung zu betreiben, ohne dass ein vorheriges Einverständnis des Adressaten besteht oder zumindest Umstände vorliegen, aufgrund deren das Einverständnis mit einer solchen Kontaktaufnahme vermutet werden kann, ist regelmäßig nicht hinreichend bestimmt.

UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2

a) Für die Beantwortung der Frage, ob bei einer Telefonwerbung gegenüber Marktteilnehmern, die nicht Verbraucher sind, von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen werden kann, ist auf die Umstände vor dem Anruf sowie auf die Art und den Inhalt der Werbung abzustellen.

b) Bei einem Bauhandwerksunternehmen kann nicht davon ausgegangen werden, dass es mutmaßlich an einer telefonischen Werbung für eine hinsichtlich ihres Inhalts und Umfangs nicht näher bestimmte Vermittlungsleistung interessiert ist, die durch eine nicht unbeträchtliche und zudem im Voraus zu erbringende Gegenleistung entgolten werden soll.

UWG § 3

Bei Bejahung einer unzumutbaren Belästigung i.S. von § 7 UWG ist eine gesonderte Prüfung des Verhaltens auf seine Eignung zur nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Interessen der Betroffenen i.S. von § 3 UWG nicht mehr veranlasst.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Regenwaldprojekt I | BGH | Urteil vom 26.10.2006 | I ZR 33/04

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG § 4 Nr. 1, § 5 Abs. 2 Satz 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Verknüpft ein Unternehmen den Produktabsatz mit der Förderung sozialer, sportlicher, kultureller oder ökologischer Belange (sog. Sponsoring), verstößt es regelmäßig nicht gegen das Verbot unangemessener unsachlicher Beeinflussung des Kunden i.S. von § 4 Nr. 1 UWG.

b) Verspricht ein Unternehmen allgemein für den Fall des Erwerbs seiner Produkte, einen Dritten zu unterstützen, so folgt daraus noch nicht, dass über die Details dieser Leistung aufgeklärt werden muss. Erst wenn die Werbung konkrete, für die Kaufentscheidung relevante irrige Vorstellungen hervorruft, ergibt sich eine Verpflichtung des werbenden Unternehmens zu aufklärenden Hinweisen.

c) Zu den Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Irreführungsverbot nach § 5 UWG bei einer Verknüpfung des Produktabsatzes mit dem Versprechen einer Sponsoringleistung.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

 

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Regenwaldprojekt II | BGH | Urteil vom 26.10.2006 | I ZR 97/04

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG § 4 Nr. 1, § 5 Abs. 2 Satz 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Verspricht ein Unternehmen für den Fall des Kaufs seiner Produkte eine nicht näher spezifizierte Leistung an einen Dritten, wird der Verbraucher regelmäßig nur erwarten, dass die Leistung zeitnah erbracht wird und nicht so geringfügig ist, dass sie die werbliche Herausstellung nicht rechtfertigt. Enthält die Werbung allerdings konkrete Angaben zum Sponsoring, kann sich eine Verpflichtung des werbenden Unternehmens zu aufklärenden Hinweisen ergeben, wenn es ansonsten zu einer wettbewerbsrechtlich relevanten Fehlvorstellung des Verkehrs kommt.

b) Zur sekundären Darlegungs- und Beweislast des Beklagten im Prozess über eine irreführende Werbung.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

 

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National Geographic I | BGH | Urteil vom 10.10.2006 | KVR 32/05

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

GWB 2005 § 37 Abs. 1 Nr. 2 lit. a

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Die Einräumung einer Lizenz stellt nur dann einen Kontrollerwerb nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 lit. a GWB dar, wenn es sich bei der Einräumung oder Übertragung der Nutzungsrechte um den Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens „zu einem wesentlichen Teil“ handelt (im Anschluss an BGHZ 119, 117 – Warenzeichenerwerb).

b) Der Zusammenschlusstatbestand des § 37 Abs. 1 Nr. 2 lit. a GWB ist in einem solchen Fall nur erfüllt, wenn der Lizenznehmer aufgrund der Lizenz in eine bereits vorhandene aktuelle Marktposition des Lizenzgebers einrückt (Fortführung von BGHZ 119, 117 – Warenzeichenerwerb).

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Warnhinweis II | BGH | Urteil vom 13.07.2006 | I ZR 234/03

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG §§ 3, 4 Nr. 1; UWG a.F. § 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Ein Unternehmen der Zigarettenindustrie handelt wettbewerbswidrig, wenn es Zigarillos in einer Anzeige bewirbt, ohne zugleich durch einen deutlich sichtbaren und leicht lesbaren Warnhinweis das Bewusstsein der Schädlichkeit des Rauchens wachzuhalten (Ergänzung zu BGHZ 124, 230 - Warnhinweis I).

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Kunden werben Kunden | BGH | Urteil vom 06.07.2006 | I ZR 145/03

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG §§ 3, 4 Nr. 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Nach Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung folgt die Wettbewerbswidrigkeit des Einsatzes von Laien zur Werbung von Kunden aufgrund des gewandelten Verbraucherleitbilds nicht schon aus der Gewährung nicht unerheblicher Werbeprämien, sondern setzt das Vorliegen sonstiger die Unlauterkeit begründender Umstände voraus. Ein solcher Umstand kann darin liegen, dass sich die Werbung auf Waren oder Dienstleistungen bezieht, für die besondere Werbeverbote bestehen (hier: Verbot von Zuwendungen bei Heilmitteln).

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Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft | BGH | Urteil vom 29.06.2006 | I ZR 171/03

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG § 4 Nr. 11; VerpackV § 6

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) § 6 VerpackV stellt eine Marktverhaltensregelung i.S. von § 4 Nr. 11 UWG dar.

b) Im Rahmen von Entsorgergemeinschaften konnte auch schon vor der Änderung der Verpackungsverordnung im Januar 2006 ein Mengenausgleich – also die Anrechnung der Übererfüllung durch einen Teilnehmer zugunsten eines anderen Teilnehmers, der die vorgegebenen Rücknahme- und Verwertungsquoten nicht erreicht – erfolgen.

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Telefax-Werbung II | BGH | Urteil vom 01.06.2006 | I ZR 167/03

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG a.F. § 1; BGB §§ 677, 683 Satz 1, § 670; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3 F.: 3. Juli 2004

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Der Umstand, dass Telefaxsendungen immer häufiger unmittelbar auf einen PC geleitet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt werden, ändert nichts daran, dass eine per Telefax unaufgefordert übermittelte Werbung auch gegenüber Gewerbetreibenden grundsätzlich als wettbewerbswidrig anzusehen ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 25.10.1995 I ZR 255/93, GRUR 1996, 208 = WRP 1996, 100 Telefax-Werbung I).

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Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern | BGH | Urteil vom 11.05.2006 | I ZR 250/03

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG §§ 3, 4 Nr. 11

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Das Abstellen eines Kraftfahrzeuganhängers mit Werbeschildern im öffentlichen Verkehrsraum, ohne im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis zu sein, erfüllt nicht den Tatbestand des § 4 Nr. 11 UWG.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Werbung für Klingeltöne | BGH | Urteil vom 06.04.2006 | I ZR 125/03

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG § 4 Nr. 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Eine Werbung für Handy-Klingeltöne, in der nur der nicht unerhebliche Minutenpreis angegeben wird und nicht die voraussichtlich entstehenden höheren Kosten, ist grundsätzlich geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit Minderjähriger auszunutzen.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Direktansprache am Arbeitsplatz II | BGH | Urteil vom 09.02.2006 | I ZR 73/02

Arzneimittelwerbung im Internet | BGH | Urteil vom 30.03.2006 | I ZR 24/03

UWG § 3

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Anrufen bei Mitarbeitern  anderer Unternehmen zu Abwerbungszwecken, bei denen dienstliche Telefoneinrichtungen benutzt werden, ist nicht danach zu unterscheiden, ob Festnetz- oder Mobiltelefone benutzt werden (Fortführung von BGHZ 158, 174 Direktansprache am Arbeitsplatz I).

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Probeabonnement | BGH | Urteil vom 07.02.2006 | KZR 33/04

Arzneimittelwerbung im Internet | BGH | Urteil vom 30.03.2006 | I ZR 24/03

GWB § 30 Abs. 3 Nr. 1, § 33 Abs. 1 und 2; UWG §§ 3, 4 Nr. 11, § 8 Abs. 3

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

§§ 33, 34a GWB regeln zivilrechtliche Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen kartellrechtliche Bestimmungen abschließend. Insbesondere bestehen keine lauterkeitsrechtlichen Ansprüche, wenn sich der Vorwurf der Unlauterkeit allein auf die Verletzung eines kartellrechtlichen Tatbestands stützt.

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Schulfotoaktion | BGH | Urteil vom 20.10.2005 | I ZR 112/03

Arzneimittelwerbung im Internet | BGH | Urteil vom 30.03.2006 | I ZR 24/03

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

UWG § 4 Nr. 1

Das Angebot eines Fotostudios an eine Schule, dieser einen PC zu überlassen, wenn die Schule eine Schulfotoaktion vermittelt, bei der die angefertigten Fotos Eltern oder Schülern zum Kauf angeboten werden, ist grundsätzlich keine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die Entscheidungen der Schule, der Schüler oder deren Eltern.

UWG § 4 Nr. 11; BbgSchulG § 47 Abs. 3

Das Verbot von Geschäften auf dem Schulgelände in § 47 Abs. 3 BbgSchulG ist auch dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

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Zeitschrift mit Sonnenbrille | BGH | Urteil vom 22.09.2005 | I ZR 28/03

Arzneimittelwerbung im Internet | BGH | Urteil vom 30.03.2006 | I ZR 24/03

UWG § 4 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 11; GWB §§ 1, 30 Abs. 1 Satz 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Von einer unangemessenen unsachlichen Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern nach § 4 Nr. 1 UWG ist regelmäßig nicht allein deshalb auszugehen, weil dem Produkt eine im Verhältnis zum Verkaufspreis wertvolle Zugabe ohne zusätzliches Entgelt beigefügt wird.

b) Eine Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen i.S. von § 4 Nr. 2 UWG ist nicht gegeben, wenn eine Jugendzeitschrift zusammen mit einer Sonnenbrille abgegeben wird.

c) Für die Frage, ob bei einem kombinierten Produkt i.S. von § 30 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 GWB die Zeitschrift im Vordergrund steht, kommt es nicht darauf an, ob die Nebenware als Zusatz den Inhalt der Zeitschrift ergänzt oder ob es sich um eine branchenfremde Zugabe handelt.

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Artenschutz | BGH | Urteil vom 22.09.2005 | I ZR 55/02

Arzneimittelwerbung im Internet | BGH | Urteil vom 30.03.2006 | I ZR 24/03

UWG § 4 Nr. 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Eine Werbeaussage kann nicht schon dann als unlauter angesehen werden, wenn das Kaufinteresse durch Ansprechen des sozialen Verantwortungsgefühls, der Hilfsbereitschaft, des Mitleids oder des Umweltbewusstseins geweckt werden soll, ohne dass ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem in der Werbung angesprochenen Engagement und der beworbenen Ware besteht.

b) Eine Werbemaßnahme ist eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf Marktteilnehmer im Sinne des § 4 Nr. 1 UWG, wenn sie mit der Lauterkeit des Wettbewerbs unvereinbar ist. Die Beurteilung, ob dies der Fall ist, erfordert eine Abwägung der Umstände des Einzelfalls im Hinblick auf die Schutzzwecke des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, bei der die Grundrechte der Beteiligten zu berücksichtigen sind.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Internet-Versandhandel | BGH | Urteil vom 07.04.2005 | I ZR 314/02

Arzneimittelwerbung im Internet | BGH | Urteil vom 30.03.2006 | I ZR 24/03

UWG § 3 a.F.; § 5 Abs. 5 Satz 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher erwartet in der Regel, daß die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmißverständlich hingewiesen wird.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Fördermittelberatung | BGH | Urteil vom 24.02.2005 |I ZR 128/02

Arzneimittelwerbung im Internet | BGH | Urteil vom 30.03.2006 | I ZR 24/03

UWG § 1 a.F., §§ 3, 4 Nr. 11 RBerG Art. 1 §§ 1, 5

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Die Beratung über Fördermittel der öffentlichen Hand ist keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S. von Art. 1 § 1 RBerG.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Deutsche Post/trans-o-flex | BGH | Urteil vom 21.12.2004 | KVR 26/03

Anfechtbarkeit einer Bestätigungs-Mail | BGH | Urteil vom 26.01.2005 | VIII ZR 79/04

GWB § 36 Abs. 1, § 37 Abs. 1 Nr. 4; GWB a.F. § 23 Abs. 2 Nr. 6, § 24 Abs. 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Die Ausübung eines wettbewerblich erheblichen Einflusses eines Unternehmens auf ein anderes kann dadurch ermöglicht werden, daß ein einen sachlich benachbarten Markt beherrschendes Unternehmen weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte des anderen Unternehmens erwirbt, gleichzeitig jedoch, etwa durch gesellschaftsvertragliche Regelungen, eine Kapitalerhöhung und ein Vordringen des anderen Unternehmens auf weitere Geschäftsfelder gegen den Willen des Erwerbers erschwert werden.

b) Ein Zusammenschluß verstärkt eine marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens, wenn er dieses gegen zu erwartende künftige Konkurrenz durch einen weiteren Wettbewerber absichert und durch diese Absicherung bereits die gegenwärtige Marktposition des marktbeherrschenden Unternehmens beeinflußt.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Epson-Tinte | BGH | Urteil vom 16.12.2004 | I ZR 222/02

literaturhaus.de | BGH | Urteil vom 16.12.2004 | I ZR 69/02

UWG § 5

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung im Internet irreführende Angaben enthält, ist wie auch sonst auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt. Die besonderen Umstände der Werbung im Internet wie insbesondere der Umstand, daß der interessierte Internet-Nutzer die benötigten Informationen selbst nachfragen muß, sind bei der Bestimmung des Grades der Aufmerksamkeit zu berücksichtigen.

b) Ob mehrere Angaben auf verschiedenen Seiten eines Internet-Auftritts eines werbenden Unternehmens von den angesprochenen Verkehrskreisen als für den maßgeblichen Gesamteindruck der Werbung zusammengehörig aufgefaßt werden, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Staubsaugerbeutelmarkt | BGH | Urteil vom 05.10.2004 | KVR 14/03

Widerrufsrecht bei Internet-Auktion | BGH | Urteil vom 03.11.2004 | VIII ZR 375/03

GWB § 19 Abs. 2, § 36 Abs. 1, § 130 Abs. 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Der räumlich relevante Markt im Sinne der Zusammenschlußkontrolle nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist nach ökonomischen Gesichtspunkten abzugrenzen. Dieser Markt ist daher nicht notwendig auf den Geltungsbereich des Gesetzes beschränkt (Aufgabe von BGHZ 131, 107 Backofenmarkt). Hat ein Unternehmen auf dem in dieser Weise abgegrenzten Markt eine beherrschende Stellung, kommt ihm auch in jedem Teilgebiet dieses Marktes eine beherrschende Stellung zu.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Steuerberater-Hotline | BGH | Urteil vom 30.09.2004 | I ZR 89/02

Steuerberater-Hotline | BGH | Urteil vom 30.09.2004 | I ZR 89/02

UWG §§ 3, 4 Nr. 11;StBerG §§ 2, 5 Abs. 1 Satz 1, § 64 Abs. 1; StBGebV §§ 4, 13, 21 Abs. 1 Satz 1; Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) § 45 bs. 4 Satz 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Der durch den Anruf bei einer Steuerberater-Hotline zustande kommende Beratungsvertrag wird im Zweifel mit dem den Anruf entgegennehmenden Steuerberater geschlossen und nicht mit dem zur Steuerberatung nicht befugten Unternehmen, das den Beratungsdienst organisiert und bewirbt.

b) Der Steuerberater, der sich an einer Steuerberater-Hotline beteiligt, verstößt damit nicht gegen berufsrechtliche Verbote. Insbesondere verstößt es nicht gegen § 13 Nr. 2 StBGebV, wenn ein Steuerberater, der von einem ihm nicht näher bekannten Mandanten um telefonische Beratung gebeten wird, hierfür eine im Minutentakt berechnete Zeitgebühr vereinbart.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Grundeintrag Online | BGH | Urteil vom 08.07.2004 | I ZR 142/02

soco.de | BGH | Urteil vom 22.07.2004 | I ZR 135/01

UWG §§ 3, 5 Abs. 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Der durch die irreführende Gestaltung eines Formulars "Grundeintrag" ohne Preisangabe, "hervorgehobene Einträge" mit bestimmtem "Aufpreis"  geweckte, dem herkömmlichen Verständnis eines Gewerbetreibenden entsprechende Eindruck, der beworbene "Grundeintrag" in ein Firmenverzeichnis sei anders als "hervorgehobene Einträge" kostenfrei, wird nicht dadurch beseitigt, daß über einen alle "Einträge" betreffenden Sternchenhinweis im Fließtext die Aussage enthalten ist, auch der Grundeintrag kostet einen bestimmten Betrag.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Werbeblocker | BGH | Urteil vom 24.06.2004 | I ZR 26/02

soco.de | BGH | Urteil vom 22.07.2004 | I ZR 135/01

UWG § 1; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Art. 12 Abs. 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Zwischen einem (privaten) Fernsehsendeunternehmen und einem Unternehmen, das ein zum Anschluß an den Fernseher oder Videorekorder bestimmtes Gerät produziert und vertreibt, mit dem Werbeinseln aus dem laufenden Programm automatisch ausgeblendet werden können (Werbeblokker), besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis.

b) Die Werbung und der Vertrieb eines Werbeblockers und die Ausstrahlung von Befehlssignalen für diesen verstoßen auch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Schutzes, den das Fernsehsendeunternehmen aus Art. 5 und Art. 12 GG genießt, weder unter dem Gesichtspunkt einer produktbezogenen Behinderung noch wegen Werbebehinderung gegen § 1 UWG und stellen auch keine nach dieser Bestimmung unzulässige allgemeine Marktbehinderung dar.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Größter Online-Dienst | BGH | Urteil vom 17.06.2004 | I ZR 284/01

soco.de | BGH | Urteil vom 22.07.2004 | I ZR 135/01

UWG § 3

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Zu den Voraussetzungen, unter denen Allein- und Spitzenstellungsberühmungen eines Online-Dienstes irreführend sind.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Nachbauvergütung | BGH | Urteil vom 11.05.2004 | KZR 37/02

soco.de | BGH | Urteil vom 22.07.2004 | I ZR 135/01

GWB § 1; SortG § 10a Abs. 3 und 4; Verordnung (EG) Nr. 2100/94 (GSortV) Art. 14 Abs. 3; Verordnung (EG) Nr. 1768/95 (NachbauV) Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 5

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Nach Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1768/95 kann eine Vereinigung von Sortenschutzinhabern die Rechte der Sortenschutzinhaber im Wege der gewillkürten Prozeßstandschaft, also im eigenen Namen, geltend machen (Ergänzung zu EuGH, Urt. v. 11.3.2004 – Rs. C-182/01 – Saatgut-Treuhandverwaltungsgesellschaft mbH/Jäger).

b) In der Ermächtigung, die Sortenschutzinhaber einer von ihnen gebildeten Vereinigung zur kollektiven Geltendmachung der Nachbauvergütung erteilen, liegt kein Verstoß gegen das Kartellverbot des § 1 GWB.Werden Mobiltelefone, mit denen aufgrund einer Sperre (sog. SIM-Lock) nur ineinem bestimmten Mobilfunknetz telefoniert werden kann, nach dem Inverkehrbringen durch den Markeninhaber ohne dessen Zustimmung von Dritten entsperrt, so liegt eine die Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG ausschließende Produktveränderung i.S. von § 24 Abs. 2 MarkenG vor.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Der Oberhammer | BGH | Urteil vom 30.03.2004 | KZR 1/03

Prüfpflichten bei Link-Setzung | BGH | Urteil vom 01.04.2004 | I ZR 317/01

GWB § 19 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 1, § 33

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Unter dem Gesichtspunkt des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung begegnet es kartellrechtlichen Bedenken, wenn das den Markt für Festnetzanschlüsse beherrschende Telefonunternehmen zusammen mit einem Tochterunternehmen, das auf dem Markt für den Internetzugang bereits über eine starke Stellung verfügt, ISDN-Anschlüsse gekoppelt mit einem Internetzugang anbietet. Eine solche Kopplung ist kartellrechtlich verboten, wenn von dem Kopplungsangebot eine tatsächliche Sogwirkung ausgeht und ein erheblicher Teil der ISDNKunden aufgrund der Kopplung für andere Anbieter von Internetzugängen verloren ist. Dies gilt auch dann, wenn der Internetzugang im Rahmen des Kopplungsangebots den Teilnehmer zu nichts verpflichtet und ihm die Möglichkeit offenläßt, Kunde eines anderen Anbieters zu werden.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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E-Mail Werbung | BGH | Urteil vom 11.03.2004 | I ZR 81/01

E-Mail Werbung | BGH | Urteil vom 11.03.2004 | I ZR 81/01

UWG § 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat, E-Mail-Werbung zu erhalten, oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann.

b) Ein die Wettbewerbswidrigkeit ausschließendes Einverständnis des Empfängers der E-Mail hat der Werbende darzulegen und gegebenenfalls zubeweisen.

c) Der Werbende hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken aufgrund des Schreibversehens eines Dritten kommt.

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Direktansprache am Arbeitsplatz | BGH | Urteil vom 04.03.2004 | I ZR 221/01

Heimlicher Dialer | BGH | Urteil vom 04.03.2004 | III ZR 96/03

UWG § 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Es ist nicht wettbewerbswidrig, wenn ein Arbeitnehmer von einem Personalberater am Arbeitsplatz in einem zur ersten Kontaktaufnahme geführten Telefongespräch nach seinem Interesse an einer neuen Stelle befragt und diese kurz beschrieben wird.

Eine mit den guten Sitten im Wettbewerb nicht zu vereinbarende Störung des betrieblichen Arbeitsablaufs liegt vor, wenn sich der im Auftrag eines Wettbewerbers anrufende Personalberater bei einem solchen Gespräch darüber hinwegsetzt, daß der Arbeitnehmer daran kein Interesse hat, oder das Gespräch über eine knappe Stellenbeschreibung hinaus ausdehnt.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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20 Minuten Köln | BGH | Urteil vom 20.11.2003 | I ZR 151/01

donline.de | BGH | Urteil vom 27.11.2003 | I ZR 148/01

UWG § 1; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze

Unter dem Gesichtspunkt einer Marktstörung ist der unentgeltliche Vertrieb einer durch Anzeigen finanzierten Tageszeitung auch dann nicht wettbewerbswidrig, wenn er zu Absatzeinbußen der bestehenden Kauf- und Abonnementzeitungen führt. Das verfassungsrechtliche Gebot der Neutralität verbietet es, einer Kaufund Abonnementzeitung von vornherein einen höheren Schutz vor einer Marktstörung zuzubilligen als einer vollständig durch Anzeigen finanzierten Zeitung.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Umgekehrte Versteigerung im Internet | BGH | Urteil vom 13.11.2003 | I ZR 40/01

donline.de | BGH | Urteil vom 27.11.2003 | I ZR 148/01

UWG § 7 Abs. 1, § 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze

Die Bewerbung und Durchführung einer "umgekehrten Versteigerung" von Gebrauchtfahrzeugen im Internet, bei der der Anfangspreis des angebotenen Fahrzeugs alle 20 Sekunden um 250 DM sinkt, verstößt jedenfalls dann weder gegen § 7 Abs. 1 UWG noch gegen § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes aleatorischer Reize, wenn sich der "Auktionssieger" nach Abschluß der Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile erkennbar frei entscheiden kann, ob er das "ersteigerte" Fahrzeug zu dem erzielten Preis erwerben will.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Hamburger Auktionatoren | BGH | Urteil vom 13.11.2003 | I ZR 141/02

donline.de | BGH | Urteil vom 27.11.2003 | I ZR 148/01

UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze

Bei dem Vertrieb von Gebrauchtfahrzeugen im Wege einer als "Auktion"  bezeichneten Verkaufsaktion im Internet ("umgekehrte Versteigerung") wird keine Auktion veranstaltet, wie sie von öffentlich bestellten und vereidigten Auktionatoren im Rahmen der Gewerbeordnung und der Versteigerungsverordnung durchgeführt wird. Der maßgebliche Markt i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG, an dem die Befugnis der klagenden berufsständischen Vereinigung von Auktionatoren zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zu messen ist, ist daher die Veräußerung von Gebrauchtfahrzeugen.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Depotkosmetik im Internet | BGH | Urteil vom 04.11.2003 | KZR 2/02

donline.de | BGH | Urteil vom 27.11.2003 | I ZR 148/01

GWB §§ 33, 20 Abs. 1 und 2; GVO 2790/99 Art. 4 lit. b

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze

Es stellt eine sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, wenn ein Hersteller eines Markenparfums, der seine Ware über ein selektives Vertriebssystem vertreibt, einerseits seinen Depositären den Verkauf über das Internet unter der Bedingung gestattet, daß die Internetumsätze nicht mehr als die Hälfte der im stationären Handel erzielten Umsätze ausmachen, und andererseits Händler von der Belieferung ausschließt, die ausschließlich über das Internet verkaufen.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Strom und Telefon I | BGH | Urteil vom 04.11.2003 | KZR 16/02

donline.de | BGH | Urteil vom 27.11.2003 | I ZR 148/01

GWB § 19 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1, § 33

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze

a) Beeinträchtigt ein marktbeherrschendes Unternehmen unter mißbräuchlicher Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen auf einem von ihm nicht beherrschten Drittmarkt, kann ein auf dem Drittmarkt tätiger Wettbewerber Unterlassung verlangen.

b) Der räumlich relevante Markt der Versorgung von Kleinverbrauchern mit elektrischer Energie wird auch nach der Liberalisierung des Energiemarktes durch das Versorgungsgebiet des örtlichen Netzbetreibers bestimmt, solange der weit überwiegende Teil der abgenommenen Energiemenge (hier: mehr als 90 %) weiterhin von dem Netzbetreiber geliefert wird.

c) Ein Kopplungsangebot, mit dem ein marktbeherrschender Stromversorger Strom und Telekommunikationsdienstleistungen zu einem vergünstigten Gesamtgrundpreis anbietet, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, sofern keine Zwangskopplung vorliegt und auf dem Telekommunikationsmarkt keine Marktzutrittsschranken für Wettbewerber begründet werden.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Buchpreisbindung | BGH | Urteil vom 24.06.2003 | KZR 32/02

Setzen von Deep-Links-Paperboy | BGH | Urteil vom 17.07.2003 | I ZR 259/00

BuchpreisbindG §§ 3, 5, 7, 9; BGB § 830 Abs. 2, § 1004

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Der von dem Verleger festgesetzte Endpreis ist der beim Bücherkauf sogleich zu entrichtende Barzahlungspreis. Die Einräumung eines Barzahlungsrabatts ist ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung.

b) Wer nicht Normadressat der Buchpreisbindung ist, kann entsprechend den deliktsrechtlichen Teilnahmeregeln als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er einen Buchhändler oder Verleger vorsätzlich zu einem Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz (hier: Einräumung von Preisnachlässen oder Barzahlungsrabatten) zu bewegen sucht.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Tupperwareparty | BGH | Urteil vom 10.04.2003 | I ZR 276/00

Setzen von Deep-Links-Paperboy | BGH | Urteil vom 17.07.2003 | I ZR 259/00

UWG § 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Voraussetzung für den wettbewerbsrechtlichen Schutz einer nicht als Marke geschützten Kennzeichnung gegen unlautere Ausbeutung ist, daß der Verkehr mit dieser Kennzeichnung selbst Gütevorstellungen verbindet, die einem bestimmten Unternehmen zugeordnet werden. Sofern die Kennzeichnung als Bezeichnung von Verkaufsveranstaltungen (Tupperwareparty) ihren Ruf allein aus dem guten Ruf der dort vertriebenen Waren (TUPPERWARE) gewinnt, ist die Annäherung durch eine Bezeichnung für ähnliche oder identische Waren (LEIFHEIT TopParty) allenfalls dann als unlauter zu erachten, wenn auch diese im Wege vergleichbarer Verkaufsveranstaltungen vertrieben werden oder wenn durch einen hohen Grad der Ähnlichkeit der Bezeichnungen eine vermeidbare Herkunftstäuschung hervorgerufen wird.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Reinigungsarbeiten | BGH | Urteil vom 03.04.2003 | I ZR 1/01

Setzen von Deep-Links-Paperboy | BGH | Urteil vom 17.07.2003 | I ZR 259/00

ZPO § 308 Abs. 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Wettbewerbsrecht

a) Ein Gericht entscheidet unter Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO über etwas anderes, als beantragt ist, wenn es seinem Urteilsausspruch über einen Unterlassungsantrag einen anderen Klagegrund zugrunde legt als denjenigen, mit dem der Kläger seinen Antrag begründet hat.

b) Wird mit einem Antrag die Untersagung einer bestimmten geschäftlichen Tätigkeit begehrt, stellt das Verbot eines Teils dieser geschäftlichen Tätigkeit prozessual kein Minus zu dem gestellten Unterlassungsantrag dar, wenn seine Begründung von tatsächlichen Voraussetzungen abhängt, die nicht zum Inhalt des Antrags erhoben worden sind.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Feststellungsinteresse III | BGH | Urteil vom 15.05.2003 | I ZR 277/00

Setzen von Deep-Links-Paperboy | BGH | Urteil vom 17.07.2003 | I ZR 259/00

ZPO § 254, § 256 Abs. 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Das für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung nach § 256 Abs. 1 ZPO notwendige Feststellungsinteresse entfällt auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts auch unter Geltung des zum 1. Januar 2002 neu geregelten Verjährungsrechts regelmäßig nicht deshalb, weil der Kläger imWege der Stufenklage auf Leistung klagen könnte.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Umgekehrte Versteigerung II | BGH | Urteil vom 13.03.2003 | I ZR 212/00

Setzen von Deep-Links-Paperboy | BGH | Urteil vom 17.07.2003 | I ZR 259/00

UWG § 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Die Werbung mit einer "umgekehrten Versteigerung" für den Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs verstößt nicht gegen § 1 UWG. Diese Werbemethode führt angesichts der im allgemeinen mit einem Gebrauchtwagenkauf verbundenen beträchtlichen Investition beim verständigen Verbraucher erfahrungsgemäß nicht dazu, daß er von einer Prüfung der Preiswürdigkeit des Angebots absieht und sich wegen des "Spiels" zu einem Kauf verleiten läßt.

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Preis ohne Monitor | BGH | Urteil vom 28.11.2002 | I ZR 110/00

CityPlus | BGH | Urteil vom 13.03.2003 | I ZR 122/00

UWG § 3

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Die durch blickfangmäßige Herausstellung eines Preises dem Verbraucher vermittelte fehlerhafte Vorstellung, dieser beziehe sich auf das werbemäßig herausgestellte Gesamtpaket (hier: PC mit Monitor), wird nicht dadurch aufgehoben, daß es an anderer Stelle im Zusammenhang mit der Produktbeschreibung heißt, der Preis gelte nur für einen Teil der beworbenen Geräte.

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Wal Mart | BGH | Urteil vom 12.11.2002 | KVR 5/02

CityPlus | BGH | Urteil vom 13.03.2003 | I ZR 122/00

GWB § 20 Abs. 4 Satz 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Bietet ein marktmächtiges Unternehmen nicht nur gelegentlich, d.h. über längere Zeit, jedenfalls aber systematisch handelnd, Waren unter Einstandspreis an, begründet dies die weder von einem Kausalitätsnachweis noch von der Feststellung einer spürbaren Beeinflussung der Wettbewerbsverhältnisse abhängige Vermutung, daß es seine überlegene Marktmacht zu Lasten der kleinen und mittleren Wettbewerber unbillig ausnutzt.

b) Diese Vermutung kann nur durch die Feststellung ausgeräumt werden, daß das betreffende Unternehmen ausnahmsweise sachlich gerechtfertigt handelt; die Unmöglichkeit, diese Feststellung zu treffen, geht zu seinen Lasten.

c) Verfolgt ein marktmächtiges Unternehmen eine Untereinstandspreisstrategie allein zu dem Zweck, die Folgen rechtswidriger Praktiken von Wettbewerbern abzuwehren, stellt dies allein keinen sachlich gerechtfertigten Grund im Sinne des § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB dar, weil hier durch zu Lasten der geschützten Unternehmen die schädlichen Auswirkungen dieses verbotenen Verhaltens verstärkt werden.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Ausrüstungsgegenstände für Feuerlöschzüge | BGH | Urteil vom 12.11.2002 | KZR 11/01

CityPlus | BGH | Urteil vom 13.03.2003 | I ZR 122/00

GWB §§ 1, 4 Abs. 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Beschaffen sich Gemeinden Waren über eine von einem kommunalen Spitzenverband gegründete Gesellschaft, die gemeinsame Ausschreibungen durchführt und so die Nachfrage der Gemeinden bündelt, dann liegt darin ein unter das Kartellverbot nach § 1 GWB fallendes Verhalten.

b) Auch kleine und mittlere Gemeinden können Einkaufsgemeinschaften im Sinne des § 4 Abs. 2 GWB bilden.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Computerwerbung II | BGH | Urteil vom 24.10.2002 | I ZR 50/00

CityPlus | BGH | Urteil vom 13.03.2003 | I ZR 122/00

UWG § 3

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Der in einer Fußzeile einer Werbeanzeige enthaltene Hinweis "Keine Mitnahmegarantie. Sofern nicht vorhanden, gleich bestellen. Wir liefern umgehend." kann geeignet sein, die beim Verbraucher durch die herausgestellte Bewerbung erweckte Erwartung, den beworbenen Artikel sofort mitnehmen zu können, zu zerstören.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Anwalts-Hotline| BGH | Urteil vom 26.09.2002 | I ZR 44/00

CityPlus | BGH | Urteil vom 13.03.2003 | I ZR 122/00

UWG §§ 1, 3; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1, § 3 Nr. 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Wettbewerbsrecht

Der durch den Anruf bei einer Anwalts-Hotline zustande kommende Beratungsvertrag wird im Zweifel mit dem den Anruf entgegennehmenden Rechtsanwalt geschlossen und nicht mit dem – zur Rechtsberatung nicht befugten – Unternehmen, das den Beratungsdienst organisiert und bewirbt.

BRAGO § 3 Abs. 1, § 20 Abs. 1; BRAO § 43a Abs. 4, § 49b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2

Der Rechtsanwalt, der sich an einer Anwalts-Hotline beteiligt, verstößt damit nicht gegen berufsrechtliche Verbote. Insbesondere ist die Vereinbarung einer nach Gesprächsminuten berechneten Zeitvergütung, die entweder zu einer Gebührenunterschreitung oder gelegentlich auch zu einer Gebührenüberschreitung führt, nicht generell berufswidrig. Mit der Beteiligung an der Anwalts-Hotline ist auch nicht notwendig ein Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen (§ 43a Abs. 4 BRAO), gegen das Provisionsverbot (§ 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO) oder gegen das Verbot der Abtretung von Gebührenansprüchen (§ 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO) verbunden.

Wirbt ein Unternehmen für eigene Produkte mit eigenen Bestellnummern und der Angabe "ersetzt" unter Nennung der Baugröße und der Ersatzteilnummer von Produkten eines Mitbewerbers, liegt darin eine vergleichende Werbung im Sinne von § 2 Abs. 1 UWG, die nicht ohne weiteres unlauter ist.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Wertgutscheine für Asylbewerber | BGH | Urteil vom 24.09.2002 | KZR 34/01

CityPlus | BGH | Urteil vom 13.03.2003 | I ZR 122/00

GWB § 20 Abs. 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Erfüllt der zuständige Landkreis seine ihm obliegende Pflicht zur Versorgung von Asylbewerbern durch die Ausgabe von Wertgutscheinen und beauftragt er eine Servicegesellschaft mit der Abwicklung, wird im allgemeinen diese Servicegesellschaft für die Einzelhändler, bei denen die Wertgutscheine eingelöst werden, die Marktgegenseite bilden. Unabhängig davon käme ein Verstoß gegen das Diskriminierungs- und Behinderungsverbot allenfalls dann in Betracht, wenn die gebündelte Nachfrage der Asylbewerber dem Landkreis oder der Servicegesellschaft als Nachfragedisponenten auf dem Markt für gewöhnliche Bekleidungsstücke des täglichen Bedarfs eine marktbeherrschende oder eine relativ marktstarke Stellung nach § 20 Abs. 2 GWB verschaffen würde.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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BGH | Urteil vom 10.07.2002 | VIII ZR 199/01

CityPlus | BGH | Urteil vom 13.03.2003 | I ZR 122/00

HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 2 (in der vor dem 1. Oktober 2002 geltenden Fassung)

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Die "Grüne Woche Berlin" 1999 war wie schon zuvor keine Freizeitveranstaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWiG (im Anschluß an BGH, Urteil vom 26. März 1992 - I ZR 104/90, WM 1992, 1294 = NJW 1992, 1889).

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Fernwärme für Börnsen | BGH | Urteil vom 09.07.2002 | KZR 30/00

CityPlus | BGH | Urteil vom 13.03.2003 | I ZR 122/00

UWG § 1; GWB § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 1 und 4

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Verknüpft eine Gemeinde den Verkauf von Grundstücken in einem Neubaugebiet mit der Verpflichtung, den Heizenergiebedarf durch ein von einer gemeindeeigenen Gesellschaft betriebenes Blockheizkraftwerk zu decken, liegt darin weder unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs der öffentlichen Hand noch unter dem der Kopplung verschiedener Waren oder Leistungen ein Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG.

b) Bei einer solchen Verknüpfung handelt es sich um eine Kopplung in einem Austauschvertrag, die nicht von vornherein kartellrechtlichen Bedenken begegnet. Eine unbillige Behinderung der Anbieter anderer Energiequellen, die aufgrund der Kopplungsklausel vom Wettbewerb in dem fraglichen Neubaugebiet ausgeschlossen werden, liegt darin nicht.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Kopplungsangebot I | BGH | Urteil vom 13.06.2002 | I ZR 173/01

CityPlus | BGH | Urteil vom 13.03.2003 | I ZR 122/00

UWG §§ 1, 3

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Nach Aufhebung der Zugabeverordnung ist von der Zulässigkeit von Kopplungsangeboten auszugehen. Wettbewerbswidrig ist ein solches Angebot jedoch dann, wenn die Gefahr besteht, daß die Verbraucher über den Wert des tatsächlichen Angebots, namentlich über den Wert der angebotenen Zusatzleistung, getäuscht oder sonst unzureichend informiert werden. Zur Beurteilung als wettbewerbswidrig kann außerdem beitragen, daß von dem Kopplungsangebot eine so starke Anlockwirkung ausgeht, daß beim Verbraucher ausnahmsweise die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt. Eine generelle Verpflichtung, stets den Wert der Zugabe anzugeben, läßt sich weder der Generalklausel des § 1 UWG noch dem Irreführungsverbot entnehmen.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Kopplungsangebot II | BGH | Urteil vom 13.06.2002 | I ZR 71/01

CityPlus | BGH | Urteil vom 13.03.2003 | I ZR 122/00

UWG §§ 1, 3

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Die Werbung für ein Kopplungsangebot, das aus einem Stromlieferungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren und einem Fernsehgerät für 1 DM besteht, ist wettbewerbswidrig, wenn die Bedingungen, unter denen die Vergünstigung gewährt wird, nicht hinreichend deutlich werden.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Elektroarbeiten | BGH | Urteil vom 25.04.2002 | I ZR 250/00

CityPlus | BGH | Urteil vom 13.03.2003 | I ZR 122/00

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

UWG § 1; BayGO Art. 87

a) Ein Verstoß gegen die Vorschrift des Art. 87 BayGO, die der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit der Gemeinden Grenzen setzt, ist nicht zugleich sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG.

b) Es ist nicht Sinn des § 1 UWG, den Anspruchsberechtigten zu ermöglichen, Wettbewerber unter Berufung darauf, daß ein Gesetz ihren Marktzutritt verbiete, vom Markt fernzuhalten, wenn das betreffende Gesetz den Marktzutritt nur aus Gründen verhindern will, die den Schutz des lauteren Wettbewerbs nicht berühren.

c) Die Vorschrift des § 1 UWG bezweckt nicht den Erhalt bestimmter Marktstrukturen. Auch in den Fällen, in denen aus ihr Ansprüche zum Schutz des Bestandes des Wettbewerbs auf einem bestimmten Markt hergeleitet werden können, geht es nicht darum, bestimmte Marktstrukturen zu erhalten, sondern darum, wettbewerbliche Verhaltensweisen zu unterbinden, die nach den Gesamtumständen unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die Marktstruktur gerade auch als Wettbewerbsmaßnahmen unlauter sind.

BGB § 823 Abs. 2 Bf; BayGO Art. 87

Die Vorschrift des Art. 87 BayGO ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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DIE "STEINZEIT" IST VORBEI! | BGH | Urteil vom 25.04.2002 | I ZR 272/99

CityPlus | BGH | Urteil vom 13.03.2003 | I ZR 122/00

UWG § 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Mit dem von einem Hersteller von Häusern in Holzrahmen-Bauweise verwendeten Werbeslogan DIE "STEINZEIT" IST VORBEI! wird die Herstellung von Bauwerken in "Steinbauweise" nicht als "antiquiert", unüblich und unzeitgemäß pauschal herabgewürdigt. Der verständige Durchschnittsverbraucher wird den Werbesatz vor allem aufgrund des humorvollen Wortspiels und des darin enthaltenen Sprachwitzes nicht im Sinne einer Sachaussage ernst nehmen.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Vantiy-Nummer | BGH | Urteil vom 21.02.2002 | I ZR 281/99

Rechtsanwalts-Hotline | BGH | Urteil vom 26.02.2002 | I ZR 44/01

BRAO § 43b; BORA § 6 Abs. 1; UWG § 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Ein Rechtsanwalt, der eine sogenannte Vanity-Nummer nutzt, die mit den berufsbezeichnenden bzw. tätigkeitsbeschreibenden Begriffen "Rechtsanwalt", "Anwaltskanzlei" oder "Rechtsanwaltskanzlei" belegt ist, verstößt nicht gegen § 43b BRAO, § 6 Abs. 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Scanner-Werbung | BGH | Urteil vom 20.12.2001 | I ZR 215/98

Rechtsanwalts-Hotline | BGH | Urteil vom 26.02.2002 | I ZR 44/01

UWG §§ 3, 13 Abs. 5

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) § 3 UWG schützt auch den flüchtigen Verbraucher, wenn es sich um eine Werbung handelt, die der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher üblicherweise mit diesem Grad der Aufmerksamkeit wahrnimmt.

b) Eine Werbebehauptung, die in einem zentralen Punkt objektiv unrichtig ist (hier: Abbildung eines ohne weiteres erkennbaren, zweieinhalb mal so teuren Scanners des Marktführers statt des angebotenen Geräts), ist als irreführend zu beanstanden, auch wenn ein erheblicher Teil des Verkehrs nicht getäuscht wird, weil er mangels Marktkenntnis die Geräte nicht unterscheiden kann oder wegen besonders guter Marktkenntnis die Unrichtigkeit sofort erkennt.

c) Zur mißbräuchlichen Geltendmachung des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Bürgeranwalt | BGH | Urteil vom 06.12.2001 | I ZR 316/98

Rechtsanwalts-Hotline | BGH | Urteil vom 26.02.2002 | I ZR 44/01

UWG § 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Erhalten die Beteiligten eines Streitfalls in einer Fernsehsendung die Möglichkeit, den Sachverhalt aus ihrer Sicht darzustellen, und versuchen die Reporter der Fernsehanstalt - ohne auf die rechtlichen Probleme des Falles näher einzugehen - durch die Darstellung gegenüber einer breiten Öffentlichkeit eine einverständliche Problemlösung herbeizuführen, liegt keine Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes vor.

b) In dem Titel "Bürgeranwalt" einer Fernsehsendung und der Bezeichnung "Bürgeranwalt-Reporter" für die Reporter dieser Sendung liegt keine Ankündigung einer Rechtsbesorgung.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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"H.I.V. POSITIVE" II | BGH | Urteil vom 06.12.2001 | I ZR 284/00

Rechtsanwalts-Hotline | BGH | Urteil vom 26.02.2002 | I ZR 44/01

UWG §§ 1, 13 Abs. 2 Nr. 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Die Vorschrift des § 1 UWG greift trotz der gebotenen wettbewerbsbezogenen Auslegung des Begriffs der Sittenwidrigkeit nicht nur dann ein, wenn es um den unmittelbaren Schutz der Wettbewerber geht. Auf der Grundlage dieser Vorschrift können auch Ansprüche auf Unterlassung grob anstößiger Werbemethoden gegeben sein, die geeignet sind, die Verhältnisse, unter denen der Wettbewerb stattfindet, zum Schaden eines an der Leistung orientierten Wettbewerbs nicht unerheblich zu belasten.

b) Der Schutz des lauteren Wettbewerbs durch § 1 UWG als allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG kann Einschränkungen der Freiheit, im Wettbewerb die eigene Meinung zu äußern, notwendig machen, die außerhalb des Bereichs des Wettbewerbs nicht oder nicht in diesem Umfang gelten. Eine unlautere Behinderung von Mitbewerbern oder andere unmittelbare Beeinträchtigungen des Leistungswettbewerbs sind dazu keine Voraussetzung.

c) Bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung einer Wettbewerbshandlung nach § 1 UWG als sittenwidrig kommt es nicht auf die Meinung einer besonders streng urteilenden Minderheit an. Die rechtliche Wertung hat jedoch im Tatsächlichen darauf aufzubauen, wie - gegebenenfalls auch wie unterschiedlich - die Werbemaßnahme in den angesprochenen Verkehrskreisen aufgefaßt werden kann.

d) Zur Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige (hier: "H.I.V. POSITIVE"), die schweres Leid von Menschen als Werbethema benutzt, um - auch durch die Thematisierung gerade in der Wirtschaftswerbung eines Unternehmens - Emotionen aufzurühren, auf diese Weise das Unternehmen zum Gegenstand öffentlicher Aufmerksamkeit zu machen und so den Verkauf der eigenen Waren zu fördern.

e) Zur Frage, ob eine derartige Anzeige geeignet ist, den Wettbewerb wesentlich zu beeinträchtigen.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Wir Schuldenmacher | BGH | Urteil vom 06.12.2001 | I ZR 14/99

Rechtsanwalts-Hotline | BGH | Urteil vom 26.02.2002 | I ZR 44/01

UWG § 1; BGB § 823 Bf Abs. 2; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Werden in einer Fernsehsendung Auskünfte zu allgemein interessierenden Rechtsfragen anhand von Fällen erteilt, die Zuschauer in der laufenden Sendung schildern, verstößt dies nicht gegen das Verbot, ohne Erlaubnis geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen.

b) Dagegen liegt in der Ankündigung einer Fernsehanstalt, Zuschauern außerhalb der Fernsehsendung am Telefon Rechtsrat zu erteilen, ein Angebot zu einer Rechtsberatung im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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WISO | BGH | Urteil vom 06.12.2001 | I ZR 214/99

Rechtsanwalts-Hotline | BGH | Urteil vom 26.02.2002 | I ZR 44/01

UWG § 1; BGB § 823 Bf Abs. 2, § 1004; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs nach § 1 UWG i.V. mit Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG reicht das Erbieten zur Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung ohne entsprechende Erlaubnis aus.

b) Wird in einer Fernsehsendung über Reisemängel angekündigt, anrufenden Zuschauern im Studio Ratschläge zu erteilen, liegt darin kein Angebot des  Fernsehsenders, unabhängig von der Schaltung der Zuschaueranrufe in die laufende Sendung, alle Anrufer telefonisch rechtlich zu beraten.

c) Die Ankündigung, in einer laufenden Fernsehsendung Rechtsrat auf individuelle Fragen von Anrufern zu erteilen, stellt grundsätzlich kein Angebot dar, fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Werbefinanzierte Telefongespräche | BGH | Urteil vom 20.11.2001 | I ZR 227/99

Rechtsanwalts-Hotline | BGH | Urteil vom 26.02.2002 | I ZR 44/01

UWG § 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Das Angebot kostenloser Telefongespräche, die dadurch finanziert werden, daß sie ca. alle 90 Sekunden für 20 Sekunden durch Werbung unterbrochen werden, ist weder nach den Grundsätzen zur Telefonwerbung noch nach den Grundsätzen zur Laienwerbung als gemäß § 1 UWG unlauter anzusehen.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Telefonkarte | BGH | Urteil vom 07.12.2000 | I ZR 146/98

Haftungsausschluss beim Online-Banking | BGH | Urteil vom 12.12.2000 | XI ZR 138/00

ZPO § 308 Abs. 1; UWG § 1; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 72

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Stehen dem Kläger mehrere Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Marken oder Rechte an einer Unternehmenskennzeichnung) zu, kann das Gericht die Berurteilung nur auf das Schutzrecht stützen, auf das sich der Kläger zur Begründung seiner Klage berufen hat. Entsprechendes gilt, wenn neben dem Anspruch aus dem Schutzrecht ein Anspruch aus § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes in Betracht kommt; hier ist darauf abzustellen, ob der Kläger sich zur Begründung seiner Klage allein auf das Schutzrecht gestützt hat oder ob er kumulativ oder alternativ – einen Lebenssachverhalt vorgetragen hat, der den Tatbestand einer wettbewerbswidrigen Nachahmung begründen kann.

b) Hat das Landgericht einer Klage mit dem Hilfsantrag stattgegeben, ohne über den Hauptantrag zu entscheiden, und legt allein der Beklagte Berufung ein, kann das Oberlandesgericht den Beklagten nicht nach dem Hauptantrag verurteilen.

c) Zum urheberrechtlichen Schutz der Gestaltung einer Telefonkarte.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Verkürzter Versorgungsweg | BGH | Urteil vom 29.06.2000 | I ZR 59/98

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG § 1; BayArztBerufsO Kap. B § 34 Abs. 1 und 5 Fassung: 12. Oktober 1997; SGB V § 126

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Ein HNO-Arzt handelt grundsätzlich nicht wettbewerbsrechtlich unlauter, wenn er im Einzelfall entsprechend der Entscheidung des Patienten ärztliche Leistungen gegen eine von der Krankenkasse zu zahlende angemessene Vergütung erbringt, die es ermöglichen, den Patienten im sog. verkürzten Versorgungsweg mit einem Hörgerät zu versorgen. Ein solches Verhalten ist weder durch § 1 HandwO verboten noch verstößt es gegen ärztliches Berufsrecht oder Vorschriften über die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V). Die Mitarbeit bei der Versorgung des Patienten auf dem verkürzten Versorgungsweg ist auch nicht deshalb wettbewerbsrechtlich unlauter, weil der HNO-Arzt dabei für zusätzliche ärztliche Leistungen eine gesonderte Vergütung erzielen kann.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Filialleiterfehler | BGH | Urteil vom 29.06.2000 | I ZR 29/98

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG §§ 3, 13 Abs. 4

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Wirbt eine rechtlich unselbständige Filiale eines Einzelhandelsunternehmens irreführend, so ist der Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber des Unternehmens grundsätzlich ohne räumliche Beschränkung auf die betreffende Filiale gegeben. Der Inhaber des Unternehmens kann sich nicht zu seiner Entlastung darauf berufen, daß er dem handelnden Angestellten in dem betreffenden Bereich Entscheidungsfreiheit zugestanden habe.

b) Zur Frage des Umfangs des Auskunftsanspruchs, der als Hilfsanspruch zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Schadensersatz gegeben ist, wenn irreführend für Ware, die im Verkaufslokal entgegen der Verbrauchererwartung nicht zum Verkauf vorrätig gehalten wird, geworben worden ist.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Abgasemissionen | BGH | Urteil vom 11.05.2000 | I ZR 28/98

Halsband | BGH | Urteil vom 11.03.2009 | I ZR 114/06

UWG § 1; Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungsanlagen - 13. BImSchV) vom 22. Juni 1983 §§ 18, 4 und § 19

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Das Betreiben eines Werkes zur Herstellung von Waren für den späteren Vertrieb kann als ein rein betriebsinterner Vorgang nicht mit einer Unterlassungsklage aus § 1 UWG angegriffen werden.

b) Im Hinblick auf die Zielsetzung des § 1 UWG, die Lauterkeit des Wettbewerbs zu schützen, ist der darin enthaltene Begriff der Sittenwidrigkeit wettbewerbsbezogen auszulegen. Demgemäß ist ein Marktverhalten grundsätzlich nicht schon dann wettbewerbsrechtlich unlauter, wenn es Vorteile aus einem Verstoß gegen ein Gesetz ausnutzt, das - selbst wenn es wertbezogen ist - keinen auch nur sekundären Marktbezug aufweist. Dies gilt auch bei einem Verstoß gegen die Immissionsschutzvorschriften der 13. BImSchV, die nicht dazu bestimmt sind, die Gegebenheiten auf bestimmten Produktmärkten festzulegen und so gleiche rechtliche Voraussetzungen für die auf diesem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen, und  denen daher keine, auch keine sekundäre Schutzfunktion zugunsten der
Mitbewerber zukommt.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Neu in Bielefeld I | BGH | Urteil vom 06.04.2000 | I ZR 67/98

Haftungsausschluss beim Online-Banking | BGH | Urteil vom 12.12.2000 | XI ZR 138/00

UWG §§ 3, 7 Abs. 1; BGB § 1004

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Für die wettbewerbswidrige Werbung seines Franchisenehmers haftet der Franchisegeber grundsätzlich nicht auf Schadensersatz; eine möglicherweise in Betracht kommende Störerhaftung kann nur Abwehransprüche begründen.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Neu in Bielefeld II | BGH | Urteil vom 06.04.2000 | I ZR 114/98

Haftungsausschluss beim Online-Banking | BGH | Urteil vom 12.12.2000 | XI ZR 138/00

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

UWG § 13 Abs. 5

Nutzt der Gläubiger eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs die Möglichkeiten nicht, die Kosten der Rechtsverfolgung durch Streitgenossenschaften auf der Aktiv- oder Passivseite niedrig zu halten oder erhebt er  Hauptsacheklage, ohne abzuwarten, ob die inhaltsgleiche einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt wird, deutet dies auf eine mißbräuchliche Geltendmachung des Anspruchs hin.

UWG § 7 Abs. 1

In der Werbung für eine Geschäftseröffnung, bei der Computer und Computerzubehör zu Sonderpreisen "direkt ab Lkw" verkauft werden, liegt die Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung.

UWG § 3

Zur Frage einer irreführenden Werbung, wenn besonders herausgestellten Preisen durchgestrichene "Normalpreise" gegenübergestellt werden.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung | BGH | Urteil vom 06.04.2000 | I ZR 76/98

Haftungsausschluss beim Online-Banking | BGH | Urteil vom 12.12.2000 | XI ZR 138/00

UWG § 13 Abs. 5

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Die Mißbrauchsregelung des § 13 Abs. 5 UWG findet nicht nur in den Fällen Anwendung, in denen sich die Anspruchsberechtigung des Gläubigers aus § 13 Abs. 2 UWG ergibt, sondern auch dann, wenn der Gläubiger als betroffener Wettbewerber unmittelbar aus der verletzten Norm vorgehen kann.

b) Ein Hinweis auf eine mißbräuchliche Geltendmachung des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs liegt darin, daß zwei konzernmäßig verbundene und vom selben Rechtsanwalt vertretene Gläubiger die Möglichkeit nicht nutzen, ihre Ansprüche beim selben Gericht als Streitgenossen geltend zu machen, vielmehr jeweils getrennte Verfahren gegen den Schuldner einleiten. Auch die gleichzeitige Einleitung von Verfügungs- und Hauptsacheverfahren kann auf einen Mißbrauch der Klagebefugnis hindeuten.

Gehen mehrere konzernmäßig verbundene Gläubiger, die ihre wettbewerbsrechtlichen Ansprüche gegen bestimmte bundesweit tätige Wettbewerber durch einen - ihr Vorgehen koordinierenden - Rechtsanwalt geltend machen, wegen ein und desselben Verstoßes in der Weise vor, daß sie gegen den Wettbewerber jeweils am eigenen Sitz als Begehungsort einstweilige Verfügungen bean  tragen und/oder Klagen erheben (hier: 14 Verfügungs- und 14 Klageverfahren), deutet dies auf eine mißbräuchliche Geltendmachung der Unterlassungsansprüche hin. Ihnen ist zuzumuten, daß sie entweder am Sitz des Wettbewerbers gemeinsam klagen oder daß sie ihr Vorgehen in der Weise konzentrieren, daß nur eine Partei - sei es einer der Gläubiger, sei es die hierzu ermächtigte Holdinggesellschaft oder sei es ein ihre Interessen wahrnehmender Verband - den Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzt.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Lieferstörung | BGH | Urteil vom 16.03.2000 | I ZR 229/97

Haftungsausschluss beim Online-Banking | BGH | Urteil vom 12.12.2000 | XI ZR 138/00

UWG § 3

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Zur Frage der Irreführung, wenn angekündigte Ware entgegen der Verbrauchererwartung am ersten Tag nach Erscheinen der Werbung im Geschäft nicht zum Verkauf steht, und zur Frage der Darlegungslast des Werbenden in einem solchen Fall.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Programmfehlerbeseitigung | BGH | Urteil vom 24.02.2000 | I ZR 141/97

Haftungsausschluss beim Online-Banking | BGH | Urteil vom 12.12.2000 | XI ZR 138/00

UrhG § 69c Nr. 2, § 69d Abs. 1 Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (ABl. Nr. L 122 v. 17.5.1991, S. 42) Art. 4 Nr. 2, Art. 5 Abs. 1

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Zur Auslegung einer Vertragsklausel, nach der eine bestimmte Software nicht für Zwecke Dritter benutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden darf.

b) Dem Erwerber eines urheberrechtlich geschützten Computerprogramms, der sich vertraglich dazu verpflichtet hat, das Programm Dritten nicht zugänglich zu machen, kann nicht generell untersagt werden, für die Fehlerbeseitigung einen Dritten einzuschalten.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Computerwerbung | BGH | Urteil vom 17.02.2000 | I ZR 254/97

Haftungsausschluss beim Online-Banking | BGH | Urteil vom 12.12.2000 | XI ZR 138/00

UWG § 3

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Begründet ein in der Werbung blickfangmäßig herausgestelltes PC-Komplettangebot bei dem angesprochenen Verkehr die Erwartung einer sofortigen Mitnahmemöglichkeit, so erwartet ein Kaufinteressent im allgemeinen nicht nur das Vorhandensein eines ausreichenden Warenvorrates im Geschäftslokal (Lieferfähigkeit), sondern auch, daß ihm die Ware - selbst wenn es zur Herbeiführung des Auslieferungszustandes noch einer in wenigen Minuten zu erledigenden Endmontage bedarf - sofort ausgehändigt wird.

b) Zur Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der in einer Fußzeile einer Werbeanzeige enthaltene Hinweis "Aufgrund der Vielzahl der Waren ist nicht immer alles sofort verfügbar, wir bestellen sofort für Sie. Keine Mitnahme-Garantie." geeignet ist, irrtumsausschließend zu wirken, wenn der Verkehr aufgrund der Gestaltung der Werbung eine sofortige Mitnahmemöglichkeit in bezug auf die beworbene Ware erwartet.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Tariftreueerklärung II | BGH | Urteil vom 18.01.2000 | KVR 23/98

Haftungsausschluss beim Online-Banking | BGH | Urteil vom 12.12.2000 | XI ZR 138/00

GWB § 20 Abs. 1, § 19 Abs. 2

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

a) Geht es um die Marktstellung eines Nachfragers von Bauleistungen, eschränkt sich der räumlich relevante Markt nicht auf das Gebiet, in dem die nachgefragte Leistung erbracht werden soll. Zum räumlich relevanten Markt gehören auch andere Nachfrager, soweit die von ihnen nachgefragten Leistungen aus der Sicht der Marktgegenseite als Ausweichmöglichkeit in Betracht kommen.

b) Sind die öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe von Straßenbauleistungen bemüht, durch das Verlangen der Abgabe von Tariftreueerklärungen die heimischen Anbieter vor auswärtiger Konkurrenz zu schützen, kann dies darauf hindeuten, daß zwischen ihnen als Nachfragern kein wesentlicher Wettbewerb besteht.

c) Die Praxis des Landes Berlin, nur an solche Unternehmen Straßenbauaufträge zu vergeben, die sich zur Einhaltung der geltenden Lohntarife verpflichten (sog. Tariftreueerklärung), verstößt - soweit es ohne eine gültige gesetzliche Grundlage geschieht - gegen das Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 1 GWB.

GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 12, Art. 9 Abs. 3; Bln VergabeG v. 9. Juli 1999 (GVBl. S. 369) § 1 Abs. 1 Satz 2; GWB § 97 Abs. 4

Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob § 1 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Vergabegesetzes mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG, mit Art. 31 GG - i.V. mit § 5 TVG und i.V. mit § 20 Abs. 1 GWB - sowie mit Art. 9 Abs. 3 GG vereinbar ist.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de

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Telefonwerbung VI | BGH | Urteil vom 07.01.2000 | I ZR 241/97

Haftungsausschluss beim Online-Banking | BGH | Urteil vom 12.12.2000 | XI ZR 138/00

UWG § 1;
AGBG §§ 8, 9 A, Bl

Wettbewerbsrecht

Amtliche Leitsätze:

Ein - außerhalb einer Versicherungsfragen betreffenden laufenden Geschäftsverbindung - unaufgefordert und ohne Einverständnis erfolgter Telefonanruf zu dem Zweck, einen Besuchstermin zu vereinbaren, der dem Abschluß eines Versicherungsvertrages dienen soll, ist wettbewerbswidrig i.S. des § 1 UWG. Eine vorformulierte Klausel in einem Antrag auf Eröffnung eines Sparkontos, in der der Kunde sich mit der persönlichen und telefonischen Beratung in Geldangelegenheiten durch die Bank einverstanden erklärt, stellt kein wirksames Einverständnis mit einer solchen Telefonwerbung dar.

Urteil im Volltext  unter www.bundesgerichtshof.de